Gema-Gebühren : Von der WG-Party bis zur Oper: Wer alles Gema bezahlen muss

20.07.2012 17:06 Uhrvon
Opern, Beerdigungen, Telefonschleifen und Erotikläden: Die Einnahmen der Gema sind vielfältig. Foto: dpa
Opern, Beerdigungen, Telefonschleifen und Erotikläden: Die Einnahmen der Gema sind vielfältig. - Foto: dpa

WG-Parties, Klassikkonzerte, Kinobetreiber: Nicht nur Clubs zahlen Abgaben. Wer noch alles Gema zahlen muss und was das für die Betroffenen bedeutet - ein Überblick.

Der Kollege hat sich ordentlich geärgert. Zur Geburtstagsparty hatte er neben 70 Gästen auch einen Pianisten eingeladen, der die Musik zum Fest spielte. Ein paar Wochen später flatterte dem Kollegen eine Rechnung der Gema ins Haus.

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte treibt Geld von all jenen ein, die musikalische Werke öffentlich nutzen. Als Verwertungsgesellschaft für Urheberrechte handelt sie im Namen von Komponisten, Textdichtern und Verlegern. Für die Rechte von ausübenden Musikern ist die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) zuständig. 825 Millionen Euro hat die Gema 2011 im Auftrag ihrer 66 000 Mitglieder eingenommen.

Der Blick auf die 137 verschiedenen Tarife verdeutlicht, wo überall beim Musikhören Gebühren anfallen: Es gibt Regelungen für die Verwendung von Musik in Kurorten, in Gottesdiensten, in Erotiklokalen, Friseursalons, Narrenvereinigungen, Flugzeugen, in Telefonwarteschleifen und bei Bestattungen. Am meisten erhält die Gema durch Abgaben der Radio- und Fernsehsender. 2011 waren das 262 Millionen Euro. Die Höhe der monatlichen Abgaben hängt vom Musikanteil und der Größe des Hörer- und Zuschauerkreises ab.

Gema-Gebühren bei klassischen Konzerten "angemessen"

Auch wer klassische Musik aufführt, zahlt an die Gema. Auf den ersten Blick ist das verwunderlich, da viele Stücke des klassischen Repertoires aus der Feder von Komponisten stammen, die seit mehr als 70 Jahren tot sind – damit ist das Urheberrecht eigentlich erloschen, und es fallen keine Gema-Gebühren an. In der Praxis sieht das allerdings anders aus. Das Deutsche Symphonie-Orchester in Berlin etwa hat mit der Gema vereinbart, dass es, unabhängig vom Urheberrecht, für jedes Konzert einen Pauschalpreis zahlt. Denn häufig fallen neue Urheberrechte an: Wenn ein Künstler ein altes Stück bearbeitet, gilt er als Urheber der Neuinterpretation und hat Anspruch auf Tantiemen. Der Eintrittspreis wird mit der Größe des Raums verrechnet; für ein Symphoniekonzert fallen pro Abend ungefähr 1600 Euro für die Gema an, also drei Prozent der Einnahmen. 2011 zahlte das DSO um die 70 000 Euro.

„Das ist eine relevante, aber angemessene Summe“, findet DSO-Geschäftsführer Sebastian König. Wer eng mit den Komponisten zusammenarbeitet, weiß viel eher, wofür er diese Abgaben zahlt, als der, der auf einer Party Madonna-Hits vom Band laufen lässt. Außerdem: „Anders als Popmusikmacher erhalten Urheber klassischer Musik sowieso keine hohen Gagen. Da ist es nur fair, wenn sie von der Gema etwas bekommen“, urteilt Sebastian König.

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Unser/e Leser/in blinder meint zum Artikel: Besuch im Reichstag bleibt umständlich:
Da von den aktuell 620 Abgeordneten bei den Sitzungen sowieso nur 20% anwesend sind, bleiben fast fünfhundert Sitze unbelegt. Hier könnte man doch die wartenden Besucher nach der obligatorischen Einlasskontrolle "zwischenparken".
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