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Kultur: Gericht entscheidet: Freiburg darf Rinke spielen

Das Theaterstück „Kriemhilds Traum“ von Moritz Rinke darf nun doch in Freiburg gespielt werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob gestern eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Mannheim auf, mit der die Aufführung im Dezember untersagt worden war.

Das Theaterstück „Kriemhilds Traum“ von Moritz Rinke darf nun doch in Freiburg gespielt werden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hob gestern eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Mannheim auf, mit der die Aufführung im Dezember untersagt worden war. Die Stadt Worms sieht in dem Stück eine nur unwesentlich abgewandelte Fassung des Werks „Die Nibelungen“. Es verletze so exklusive Aufführungsrechte, die sich die Initiatoren der Nibelungenfestspiele hatten zusichern lassen.

Auch das Landgericht Mannheim kam nach Prüfung beider Stücke zu dem Ergebnis, dass in Freiburg eine unfreie Bearbeitung der „Nibelungen“ gezeigt werde. Zahlreiche Formulierungen stimmten überein. Und sofern Unterschiede vorliegen würden, seien diese durch die Wahl der Aufführungsstätte bedingt. Kurz nach der Premiere wurden damit alle weiteren Aufführungen untersagt. Nun soll Kriemild bis Mitte Februar in Freiburg viermal träumen dürfen. Tsp

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