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Gesetzentwurf für Stiftung: "Flucht und Vertreibung"

Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf zur „Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ verabschiedet. Sie soll in Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums entstehen, das zugleich in eine selbständige bundesunmittelbare Stiftung umgewandelt werden soll.

Die unselbständige Stiftung soll im Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof in Berlin eine Ausstellungs- und Dokumentationsstätte zur Erinnerung und zum Gedenken an Flucht und Vertreibung unterhalten. Die Präsentation wird an die Ausstellung „Flucht, Vertreibung, Integration“ des Bonner Hauses der Geschichte anknüpfen. Flucht und Vertreibung der Deutschen werden einen Hauptakzent der Dauerausstellung bilden. Zugleich sollen andere Flucht- und Vertreibungssituationen im Europa des 20. Jahrhunderts einbezogen werden, „darunter auch jene, die von deutscher Seite veranlasst wurden“, wie es in der Mitteilung von Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) heißt.

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag ist für den Herbst vorgesehen; sie gilt als unstrittig. In einem wissenschaftlichen Beraterkreis ist eine dauerhafte Beteiligung ausländischer Experten, insbesondere aus den östlichen Nachbarstaaten, vorgesehen. Neumann hatte erst im Februar dieses Jahres das Einverständnis der polnischen Seite, die zuvor das Vorhaben massiv kritisiert hatte, erreichen können.

Für den Haushalt der Stiftung sind bis 2011 jährlich 2,5 Millionen Euro im Finanzplan des Bundes vorgesehen. Tsp

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