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Geraubt. Bronze- und Keramikfiguren, die bei Schmugglern im jordanischen Amman sichergestellt wurden. Fotos: Ali Jarekji/Reuters, Fredrik von Erichsen/dpa

© REUTERS

Gestohlene Antiken: Wie geraubte Kunst den Terror finanziert

Der Archäologe Michael Müller-Karpe prangert den weltweiten illegalen Handel mit Antiken an. Dabei geht es auch um Terrorfinanzierung.

Herr Müller-Karpe, gegenwärtig wird der Wiederaufbau Palmyras diskutiert. Vor der Zerstörung dürfte der „Islamische Staat“ Kleinplastiken und Reliefs für den Handel beiseite geschafft haben. Landet so etwas auch in Deutschland?
Damit ist zu rechnen. Es gibt gesicherte Erkenntnisse, dass sich Terrororganisationen auch über die Vermarktung von geplündertem Kulturgut finanzieren – und dass Deutschland da eine unrühmliche Rolle spielt. Von Händlerseite wird das zwar vehement bestritten. Aber wie will man das denn ausschließen, solange Sie Antiken ungeklärter Herkunft hierzulande völlig ungeniert kaufen können. Was erwarten wir denn? Dass an den Blutantiken ein adrettes Schildchen hängt: „Mit freundlichen Empfehlungen von Ihrem Islamischen Staat“? Entscheidend ist, dass es einen weltweiten Markt für Antiken unbekannter Herkunft gibt, den Terroristen und andere Kriminelle nutzen können. Das funktioniert aber nur, solange es Käufer gibt, die keine unangenehmen Fragen stellen und denen es egal ist, dass sie mit ihren anrüchigen Geschäften Kulturzerstörung und unter Umständen auch Terroranschläge wie jetzt in Paris und Brüssel mitfinanzieren.

Wie umfangreich ist dieser Handel?
Die Bundesregierung geht in ihrem Bericht zum Kulturgutschutz in Deutschland von 2013 davon aus, dass dieser Handel an dritter Stelle der illegalen Erwerbsquellen steht. Nach anderen Schätzungen hat der Antikenhandel den Waffenhandel sogar schon von Platz zwei verdrängt – nur noch übertroffen vom Drogenhandel. Nach Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden sind das Zweige der organisierten Kriminalität, die dieselben Personenkreise, Handelswege und Infrastrukturen nutzen.

Wie können die Objekte dann harmlos in Auktionskatalogen erscheinen?
Zuständige Behörden schauen weg, obwohl Antiken ungeklärter Herkunft in aller Regel nur aus krimineller Quelle stammen können: Antikengesetze gibt es überall, seit vielen Generationen. Im Irak und in Syrien etwa ist das Graben nach und der Export von Antiken seit 1869 verboten, und es gibt eine Meldepflicht für Zufallsfunde. Wenn tatsächlich mal eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, dann sind dabei immer amtliche Dokumente entstanden, etwa eine Exportlizenz. Das heißt: Ohne diese Dokumente hat seit 1869 nicht eine einzige Antike mehr den Irak oder Syrien oder die Türkei legal verlassen. Bis in die Siebziger gab es zwar eine sogenannte Fundteilung: Ausländische Expeditionen durften als Belohnung für ihre Arbeit einen Teil der Funde mit ins Ausland nehmen. Aber diese Dinge sind registriert und kamen auch meist ins Museum – auf die Museumsinsel in Berlin, in den Louvre oder ins British Museum –, nicht aber in einen Auktionskatalog. Wenn Sie da kryptische Herkunftsangaben wie „aus bedeutender britischer Privatsammlung“ oder „aus Schweizer Familienbesitz“ finden, ist das im Grunde ein Offenbarungseid. Denn das bedeutet nur, dass die amtlichen Dokumente des Fundlandes fehlen, die bei legaler Ausfuhr vorhanden sein müssen. Die würde der Händler natürlich erwähnen, mit dem Nachweis einer legalen Herkunft könnte er einen höheren Gewinn erzielen.

Beim Kulturgutschutzgesetz galt bislang das Listenprinzip. Warum funktionierte es nicht?
Die Bundesregierung hat im erwähnten Bericht ein vernichtendes Urteil über ihr eigenes Kulturgutschutzgesetz von 2007 gefällt: In keinem einzigen Fall habe das Gesetz die Rückgabe von geplündertem Kulturgut an ein geschädigtes Herkunftsland ermöglicht. Stattdessen habe es zu einer „nennenswerten Belastung der bi- und multilateralen Beziehungen der Bundesregierung“ geführt. Man hatte den gesetzlichen Schutz auf gelistete Einzelobjekte beschränkt, die von den Herkunftsländern gemeldet werden sollten. Im Umkehrschluss, so argumentieren Händler, sei damit alles andere legalisiert. Und sie sind damit bei den Gerichten sogar durchgekommen. Raubgrabungsfunde können aber nirgends gelistet sein. Das Listen-Prinzip will man nun aufgeben – jedenfalls insoweit Kulturgut anderer Staaten betroffen ist. Da sollen künftig die Kriterien maßgeblich sein, nach denen diese Staaten ihr kulturelles Erbe schützen. Irak und Syrien etwa haben ihr gesamtes archäologisches Erbe unter Schutz gestellt. Vermarktung und Ausfuhr ist grundsätzlich verboten.

Klartexter. Kriminalarchäologe Michael Müller-Karpe rechnet mit den Praktiken im illegalen Kunsthandel ab.
Klartexter. Kriminalarchäologe Michael Müller-Karpe rechnet mit den Praktiken im illegalen Kunsthandel ab.

© Fredrik von Erichsen/dpa

Mit dem neuen Kulturgutschutzgesetz soll künftig die Einfuhr nur noch geduldet werden, wenn eine legale Ausfuhr durch entsprechende Dokumente dieser Staaten nachgewiesen ist. Ist das nicht die Lösung?

Leider nein, denn man entwertet den eigentlich begrüßenswerten Schutz durch eine Stichtagsregelung, durch die nur noch die Kulturgüter als unrechtmäßig eingeführt gelten, die nach dem 26. April 2007 rechtswidrig aus einem anderen Staat nach Deutschland verbracht wurden. Das heißt, alles, was bis zu diesem Zeitpunkt schon hier war, gilt als rechtmäßig eingeführt. Es ist gewaschen und braucht nicht mehr an die geschädigten Herkunftsländer zurückgegeben werden. Hunderttausende Raubgrabungsfunde, darunter auch Blutantiken, werden auf diese Weise de facto legalisiert. Damit wird die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung ausgehebelt: Der Bundesgerichtshof hatte bereits 1972 festgestellt, dass die Missachtung des Wunsches anderer Völker, im Besitz ihrer Kulturgüter zu bleiben, gegen die guten Sitten verstößt. Aufgrund dieser Sittenwidrigkeit konnte der Verkäufer seinem Kunden bisher kein Eigentum an illegal ausgeführtem Kulturgut verschaffen. Mit dem vorgesehenen „Blutantiken-Wäsche-Gesetz“ werden diese Dinge nun rückwirkend zu legaler Handelsware und die geschädigten Herkunftsländer, ebenfalls rückwirkend, quasi enteignet. Solange Deutschland den Handel mit Raubgrabungsfunden grundsätzlich duldet, wird sich auch an der derzeitigen Praxis der Vermarktung von frischem Plünderungsgut nichts ändern, denn der Händler muss lediglich ein Dokument erstellen, aus dem hervorgeht, dass die heiße Ware bereits vor dem Stichtag eingeführt war.

Was halten Sie von der Neuerung, dass für Objekte unter 100 Euro kein Herkunftsnachweis erbracht werden muss?
Verheerend. Ein Marktwert sagt nichts über den eigentlichen Wert eines Objektes aus. Der besteht in den Informationen, die es transportiert – über Menschen, von denen wir durch die Zeit getrennt sind, auf deren Schultern wir stehen. Der größte Teil dieser Informationen ist im Fundkontext enthalten. Und der wird von den Plünderern undokumentiert zerstört. Das ist vergleichbar mit einem Buchstaben, der auch seinen Informationsgehalt verliert, wenn man ihn aus dem Kontext reißt. Fehlen zu viele Buchstaben im Text, ist er nicht mehr lesbar. Genau das passiert mit den archäologischen Stätten. Zugleich verliert das Objekt selbst seinen Informationsgehalt – wie ein Zeitzeuge, dem man die Zunge herausschneidet: Er kann uns nichts mehr erzählen.

Warum distanziert sich der seriöse Kunsthandel nicht von den dubiosen Praktiken?
Ich habe den Präsidenten eines deutschen Kunsthändlerverbandes gefragt, wie viel Antiken zum Gesamtumsatz des deutschen Kunsthandels beitragen. Die Antwort lautete: ein Prozent. Als ich wissen wollte, warum man sich von diesem einen Prozent nicht einfach trennt, sondern das Image der gesamten Branche beschädigen lässt, erwiderte er: ,Für die Antikenhändler sind es halt 100 Prozent. Und das sind auch unsere Mitglieder’.

Gibt es ein Umdenken bei den Museen?
Ja, die Erkenntnis, dass wir am wissenschaftlichen Ast sägen, auf dem wir selber sitzen, wenn wir uns an einem solch zerstörerischen Handel beteiligen, spricht sich unter Archäologen zunehmend herum. Das betrifft den Ankauf, aber auch das Erstellen von Expertisen, denn ein Käufer erwirbt ein antikes Stück nur, wenn er sicher sein kann, dass es echt und bedeutend ist. Wir Archäologen stehen an vorderster Front der Verantwortung.

Welchen Beitrag könnten die Museen zur Lösung des Problems leisten?
Die Magazine der Museen dieser Welt sind reich gefüllt. Wir müssen uns nicht gegenseitig bestehlen. Das Zauberwort heißt Kooperation. Wir können die Raubgrabungsproblematik entschärfen, indem wir Alternativen zur Antikenhehlerei anbieten. Das Ausleihen zwischen Institutionen funktioniert schon seit Langem. Warum nicht dieses Prinzip ausweiten? Eine Bank könnte in ihrer Schalterhalle archäologische Funde ausstellen, die sie eben nicht gekauft, sondern von einem Museum ausgeliehen hat. Auch Privatpersonen könnten in ein solches Leihsystem einbezogen werden: Antiken in privaten Wohnzimmern – warum denn nicht? Natürlich muss die Sicherheit der Objekte gewährleistet sein. Aber das lässt sich lösen. Entscheidend ist, dass wir den zerstörerischen Handel austrocknen.

Michael Müller-Karpe arbeitet am Römisch- Germanischen Zentralmuseum in Mainz. Der Kriminalarchäologe engagiert sich seit vielen Jahren gegen Raubgrabungen und den illegalen Handel mit Antiken. Er erstellt Gutachten für Polizei, Zoll und Staatsanwaltschaften und berät den Kulturausschuss des Deutschen Bundestages. Im Februar 2011 konnte durch ihn eine sumerische Streitaxt, die aus einem Museum gestohlen und 2004 in einem Münchner Auktionshaus sichergestellt worden war, an den Botschafter des Irak zurückgegeben werden. Ende November schrieb er einen Brandbrief an diverse Kulturministerien und Museen mit Kopien unter anderem an das Bundeskriminalamt, diverse Botschaften und das Europäische Parlament. Eine Antwort blieb bislang aus. Das Gespräch führte Nicola Kuhn.

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