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Kultur: Gummipunkte

Christina Tilmann über das harte Schicksal des deutschen Films Sie wird es satt haben, immer wieder mit leeren Händen dazustehen wie unlängst in Cannes: Wieder kein deutscher Film im Wettbewerb, wieder nur Außenseiterplätze in den Nebenreihen. „Wir wollen dem deutschen Film zu größerem internationalen Ansehen verhelfen und die kulturellen Akzente der Filmförderung verstärken“, hat sich Kulturstaatsministerin Christina Weiss auf die Fahnen geschieben – wie alle ihre Vorgänger.

Christina Tilmann über das harte Schicksal des deutschen Films

Sie wird es satt haben, immer wieder mit leeren Händen dazustehen wie unlängst in Cannes: Wieder kein deutscher Film im Wettbewerb, wieder nur Außenseiterplätze in den Nebenreihen. „Wir wollen dem deutschen Film zu größerem internationalen Ansehen verhelfen und die kulturellen Akzente der Filmförderung verstärken“, hat sich Kulturstaatsministerin Christina Weiss auf die Fahnen geschieben – wie alle ihre Vorgänger. Im Gegensatz zu diesen kann Weiss nun jedoch erste Erfolge vorlegen: Der umkämpfte Entwurf des neuen Filmfördergesetzes ist am Mittwoch durchs Kabinett gegangen und soll bis Dezember von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

Der Weg zum Ruhm des deutschen Films, den das Gesetz vorsieht, heißt: Erfolg honorieren und gleichzeitig kulturelle Qualität fördern. Denn, so Weiss: „Nur qualitätvolle Filme haben Erfolg.“ Darüber habe es, zu ihrem Erstaunen, auch im Kreis der Produzenten kaum Diskussion gegeben. Der Entwurf sieht – neben der Schaffung eines Deutschen Filmrats, einer (gestaffelten) Erhöhung der Filmabgabe und einer Verdoppelung der freiwilligen Leistungen der Fernsehanstalten – ein ausgeklügeltes Punktesystem bei der Filmförderung vor: Filme, die über 150000 Besucher anlocken, sollen einen Zuschuss erhalten (Erfolgshonorierung). Wird ein Film jedoch auf Festivals eingeladen oder mit Filmpreisen bedacht (Qualitätsbeweis), gibt es auch dafür Punkte, die „den Film blitzschnell in die Höhe schnellen lassen“, so Weiss. Vorausgesetzt, er hat die Eingangshürde von 50000 Zuschauern überwunden.

Eine entscheidende Hürde jedoch gibt es auch für die Staatsministerin noch zu überwinden: Denn der Hauptteil der Beiträge, die vor allem die öffentlichrechtlichen und privatrechtlichen Fernsehproduzenten zur Filmförderung erbringen sollen, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern in Vereinbarungen mit der Filmförderungsanstalt. Hier wurde von Seiten der bislang renitenten Fernsehsender nur „die Bereitschaft erklärt, die Leistungen signifikant zu erhöhen“, also beispielsweise kostenlos Filmtrailer zu senden. Vertraglich festgehalten ist noch nichts. Noch gilt es, so Weiss, Feinverhandlungen zu führen. Doch die Ministerin betont: „Ich werde nicht aufhören, um mehr Unterstützung zu betteln.“ Wer’s kann, Cannes.

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