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Kultur: Havemann: „Das ist meine Wahrheit!“

Florian Havemann hat am Mittwochabend in Berlin sein autobiografisches Buch „Havemann“ öffentlich verteidigt. Das im November 2007 erschienene Werk war vom Suhrkamp Verlag vorläufig zurückgezogen und dann mit etlichen Schwärzungen ins Internet gestellt worden, nachdem mehrere im Buch geschilderte Personen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen.

Florian Havemann hat am Mittwochabend in Berlin sein autobiografisches Buch „Havemann“ öffentlich verteidigt. Das im November 2007 erschienene Werk war vom Suhrkamp Verlag vorläufig zurückgezogen und dann mit etlichen Schwärzungen ins Internet gestellt worden, nachdem mehrere im Buch geschilderte Personen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen. Havemann betonte in einer Veranstaltung der Stiftung Brandenburger Tor, er habe weder eine Dokumentation noch einen „Tatsachenroman“ geschrieben, sondern seine eigene „Wahrheit in der Literatur“ gesucht, über seine Erfahrungen in der DDR und die Geschichte seiner Familie. Das Buch sei ein „Zwitter“ zwischen Biografie und subjektiver Geschichtsschreibung. „Warum soll ich mir eine andere DDR ausdenken als ich sie kennengelernt und in Erinnerung habe?“ Man werfe ihm vor, ein „Nestbeschmutzer“ zu sein. „Es war aber kein Nest, in dem ich aufgewachsen bin. Ich bin in einen Clan hineingeboren worden.“

Bei dem von Tagesspiegel-Redakteur Peter von Becker moderierten Gespräch ging es um das Spannungsverhältnis zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten. Ein Familienangehöriger Havemanns meinte in der teilweise erregten Diskussion, Havemann sei als Verfassungsrichter in Brandenburg nicht mehr tragbar. Der Rechtshistoriker Dieter Simon plädierte für eine offene Lektüre des zeitgeschichtlich und literarisch „anregenden, aufregenden Buchs“ und warnte vor Beschneidungen des zeithistorischen (auto-)biographischen Schreibens. Suhrkamp will bis Ende des Jahres eine neue Ausgabe in den Buchhandel bringen. Thomas Sparr, Mitgeschäftsführer des Verlages, vermutete „eine abgesprochene Strategie, das Buch mit juristischen Mitteln null und nichtig zu machen“. Tsp

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