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Kultur: Im Sinne der Erfinder

Das verflixte siebte Jahr: Die rot-grünen Fraktionen bilanzieren ihre Bundeskulturpolitik

Wehmut sollte nicht aufkommen, aber ein Abschied war es schon, den Antje Vollmer (Grüne) und Eckhardt Barthel (SPD) gestern zelebrierten. Beide kulturpolitischen Sprecher kehren nicht wieder in den Bundestag zurück. So war ihre Pressekonferenz denn auch mit „Sieben Jahre rot-grüne Kulturpolitik – Rückschau und Ausblick“ überschrieben – wohl wissend, dass der Ausblick kaum auf weiteres Regierungshandeln gerichtet sein konnte.

„Es waren sieben gute Jahre für die Kultur“, hob Antje Vollmer an. Sie nannte fünf Schwerpunkte der Bundeskulturpolitik in dieser Zeit, deren erster, diese „aus der Anonymität herausgehoben“ zu haben, überhaupt erst den Begriff sinnvoll gemacht hat. Deswegen sind sich die beiden Sprecher sicher, dass keine zukünftige Regierung – „in welcher Farbgebung auch immer“ – hinter die Errungenschaft eines Kulturstaatsministers zurückgehen werde. Im Gegenteil, Vollmer hält ihre Forderung nach einem vollgültigen, in seiner Zuständigkeit sogar erweiterten Bundeskulturministerium nicht für so abwegig, wie es angesichts des von Anbeginn schwelenden und bisweilen lodernden Föderalismusstreites scheinen mochte.

Das zweite Aufgabenfeld bezeichnete Vollmer als „die Bewahrung des zu Bewahrenden“ und nannte so Unterschiedliches wie die Gedenkstättenkonzepte und die Buchpreisbindung. Drittens seien neue Strukturen geschaffen worden, wofür der Hauptstadtkulturvertrag stehe. Besonders wichtig ist die Schaffung neuer Förderinstrumente. Im Mittelpunkt steht hier die Kulturstiftung des Bundes, deren Ausstattung mit 38 Millionen Euro im Jahr angesichts der finanzpolitischen Dürre als besonderer Erfolg verbucht wird. Größtes Projekt der Stiftung unter Hortensia Völckers im kommenden Jahr ist die Ko-Finanzierung von Peter Steins kompletten „Wallenstein“ in Frankfurt am Main.Viertens wurden die Rechte der Künstler etwa durch das neue Urhebervertragsrecht verbessert.

Unter Punkt fünf, „Weichenstellungen für die Zukunft“, nannten die beiden Parlamentarier die Einsetzung der Enquetekommission zur Kultur in Deutschland, die unlängst ihre Arbeit beendet hat, aber nicht wirklich abschließen konnte. Was Antje Vollmer unter den Weichenstellungen allerdings nicht aufführen konnte, war die Einbeziehung der Auswärtigen Kulturpolitik in die Zuständigkeit des Kulturstaatsministers, obgleich doch der Außenminister von ihrer Partei gestellt wird: Derlei sei im Laufe einer Legislaturperiode nicht zu schaffen.

Immer wieder kam das Gespräch auf die ungeklärte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zurück. „Wir machen vieles unter ständiger symbolischer Grenzverletzung“, so Vollmer. Jedoch könne „die Rechnung nicht aufgehen“, dass „der Bund alles machen darf, was mit Vergangenheit zu tun hat, aber nichts mit der Gegenwart“. Bekanntlich bestreiten die Länder, allen voran Bayern, jedwede Kompetenz des Bundes im Bereich der Förderung von Gegenwartskultur, wie sie sich gerade die Bundeskulturstiftung auf ihre Fahnen geschrieben hat: „Das würde heißen, dass die NS- und die SED-Verbrechen Staatsverbrechen waren, und damit haben die Gesellschaft, also auch die Länder und Regionen, nichts zu tun.“

Antje Vollmer suchte demgegenüber den größeren Rahmen der Bundeskulturpolitik. Ein Ziel sei es gewesen, „dass die Menschen begreifen, dass das, was wir hier im Theater-, Musik- oder Museumsbereich haben, in vielen Punkten einzigartig ist“. Im Kulturbereich sei „Deutschland eine allererste Adresse“, das trage „zu unserem weltweiten Ansehen“ bei. Beim Wort genommen hinsichtlich der neuen Länder, die ohne Bundesunterstützung ihre enorme Kulturdichte nicht bewahren können, schlug Barthel vor, ein bis zwei Prozent der Mittel aus dem „Solidarpakt“ für Kultur festzulegen: „Das wäre viel mehr Geld als heute.“

So kam die Rede notwendigerweise auf die unerledigt gebliebenen Vorhaben: an erster Stelle die Verankerung des Staatszieles Kultur im Grundgesetz. Eine konkrete Leistungspflicht der öffentlichen Hand erwächst daraus freilich nicht. Aber es erleichtert die Kulturpolitik. Vollmer beschwor die Medien, im Herbst auf die Allgemeine Erklärung der Unesco zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu achten, die die Möglichkeit nationaler Kulturschutzgesetze – etwa hinsichtlich der Buchpreisbindung, aber auch der hierzulande verlachten nationalen Musikquote – ermöglichen würde. Immer wieder klang in den Worten der Noch-Bundestagsvizepräsidentin das Plädoyer für die kulturelle Vielfalt und Einzigartigkeit an, die es nicht zuletzt im Mahlstrom der Globalisierung zu bewahren gelte. „Stehen wir zu diesem Bild der Kulturnation, verteidigen wir es oder fällt es der allgemeinen Krisensituation zum Opfer?“

Zwei Kulturstaatsminister und eine Kulturstaatsministerin haben die zurückliegenden sieben Jahre gesehen, eine Verweildauer – wie ein Kollege despektierlich anmerkte – von knapp über zwei Jahren. Es habe jedoch „keine Diskontinuität“ gegeben, betonten beide Abgeordnete unisono. Jeder der drei „BKM“, wie das Kürzel der offiziellen Bandwurmbezeichnung dieses Amtes lautet, habe „sein eigenes Gesicht“ gehabt; die Zusammenarbeit mit den Parlamentariern sei stets „traumhaft“ gewesen. Immerhin gibt es ja seit Rot-Grün erstmals einen Bundestagsausschuss für Kultur und Medien. Alle drei BKM hätten schnell Popularität gewonnen; der erste Amtsinhaber, Michael Naumann, habe als „Eisbrecher“ gewirkt. Daran konnten Julian Nida-Rümelin und seit Oktober 2002 Christina Weiss ihre Arbeit anknüpfen.

Mag sein, dass zwischen Rot-Grün in der Bundeskulturpolitik „kein Blatt Papier gepasst“ habe – für ihre Fraktionen konnten sie dennoch nicht durchweg sprechen. Insbesondere der Wunsch nach einem Bundeskulturministerium, so mussten beide Sprecher einräumen, ist nicht Konsens. „Letztendlich ist es lebenspraktisch, wenn man jemanden mit eigenem Ministerium hat“, meinte Vollmer mit Blick auf die internationale Bühne. Da ist die Kulturnation Deutschland in aller Regel durch einen Länderkulturminister oder gar nur einen Beamten aus dem Auswärtigen Amt vertreten. Bedauerlich genug – aber auch unter Rot-Grün offenkundig nicht zu ändern.

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