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Kultur: Karlsruhe: Filmförderung ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag ohne jede Einschränkung festgestellt, dass die deutsche Filmförderung verfassungsgemäß ist. Damit bleibt es dabei, dass jährlich jeder Kinobesucher in Deutschland mit der Eintrittskarte einen Beitrag zur deutschen Filmförderung leistet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag ohne jede Einschränkung festgestellt, dass die deutsche Filmförderung verfassungsgemäß ist. Damit bleibt es dabei, dass jährlich jeder Kinobesucher in Deutschland mit der Eintrittskarte einen Beitrag zur deutschen Filmförderung leistet. Denn die Kinos müssen von allen verkauften Eintrittskarten einen Anteil an die Filmförderung abführen; er beträgt je nach Nettoumsatz zwischen 1,8 und drei Prozent. Außer den Kinos sind auch die Videowirtschaft und das Fernsehen abgabepflichtig. Insgesamt kommen dadurch 100 Millionen Euro zusammen. Vier Kinobetreiber, darunter auch die Multiplex-Kinos, hatten gegen die Sonderabgabe Verfassungsbeschwerden eingelegt. Schon in der mündlichen Verhandlung im Oktober hatten sich die Karlsruher Richter sehr kritisch mit den Klagen auseinandergesetzt – und sich übrigens als versierte Filmkenner zu erkennen gegeben. Jetzt kam ihr Urteil: Alle rechtlichen Einwände wurden zurückgewiesen.

Der Bund sei gar nicht zuständig, argumentierten die Kläger. Denn Kulturförderung ist laut Grundgesetz Ländersache. Der achtköpfige Zweite Senat sah das anders. Filmförderung sei Wirtschaftsförderung, und die obliege dem Bund. Dass es bei der Filmkunst auch um Kultur gehe, ändere nichts am Schwerpunkt Wirtschaftsförderung.

Dass Film-Exporteure von der Zwangsabgabe ausgenommen bleiben, verletze nicht den Gleichheitssatz. Denn es „liefe dem Erfolg des deutschen Films im Ausland zuwider“, wenn man exportierte Filme durch die Abgabe teurer machte. Und auch die Vergabekommission sei ausreichend demokratisch legitimiert. Die Mitglieder werden von Filmschaffenden und den abgabepflichtigen Gruppen benannt. Aber damit solle sichergestellt werden, dass es zu keiner „von Sonderinteressen verzerrten Entscheidungspraxis“ kommt. Kulturstaatsministerin Monika Grütters feiert das Urteil als großen Erfolg für den Bund: „Damit ist einer der Grundpfeiler der deutschen Filmförderung in seinem Bestand gesichert.“ Ursula Knapp

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