zum Hauptinhalt

Kultur: Keine Statisten

Erardo Rautenberg hat eine Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland vorgelegt.

Im „Tatort“ mimt der Staatsanwalt oft den Arroganten, der mit denen, die das Sagen haben, verwoben ist, und die aufrechten Ermittler in ihrem Aufklärungswillen beschränkt. Ihr Image ist zuweilen so, dass es auch psychologische Gründe dafür geben mag, dass jetzt ein Staatsanwalt das Wort ergriffen hat. Erardo Rautenberg Generalstaatsanwalt aus Brandenburg, der Doyen in seinem Metier, hat eine Geschichte der deutschen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Das 1932 erschienene Werk von Ernst Sigismund Carsten, einem der wenigen liberalen Juristen in der Weimarer Republik, der wegen des NS-Rassenwahns in die USA emigrieren musste, diente zur Vorlage und als Grundlage. Die ersten Kapitel von der Einführung des in der französischen Revolution geborenen Institutes der Staatsanwaltschaft, das die bis dahin geheime, rein richterliche Untersuchung ablöste, stammen noch aus der Feder von Carsten, wenn auch auf Basis neuer Erkenntnisse in überarbeiteter Form.

Rautenberg bringt durch seine vormaligen Tätigkeiten bei der Bundesanwaltschaft, als Aufbauhelfer, zeitweiliger Ermittler für Regierungs- und Vereinigungskriminalität und schließlich als Dienstherr der Staatsanwälte in Brandenburg Erfahrungen aus unterschiedlichen Ebenen ein, die ihn auch persönlich in Berührung mit Staatsanwälten eines anderen Rechtssystems brachten. Ohne seine Beharrlichkeit wären die Justizfunktionäre, die Recht instrumentalisierten, um den DDR-Dissidenten Robert Havemann auf Weisung der SED mundtot zu machen, möglicherweise nicht verurteilt worden. Es war einer der wenigen erfolgreichen Rechtsbeugungsprozesse, der mit seinen Gutachten bis heute modellhafte Erkenntnisse über die DDR-Justiz lieferte.

Es ist verdienstvoll, dass Rautenberg jetzt auch mit seinem DDR-Kapitel die Staatsanwälte dieses Systems endlich aus dem Windschatten des MfS hervorholt. Als angebliche ‚Statisten’ hatten sich diese nach der Wende selbst kleingemacht, um der öffentlichen und juristischen Aufmerksamkeit möglichst zu entgehen. Bis heute gelten gerade die unsauberen politischen Prozesse der DDR vor allem als Machwerk der Stasi. Nicht ganz zu Recht, wenn man sich die überragende Rolle der Staatsanwaltschaft im Rechtsgefüge der DDR ansieht, nachdem die SED 1952 die Strafverfolgung gemäß dem Vorbild der Stalin-Verfassung von 1936 umgemodelt hatte. Die Rolle als allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht über die gesamte Verwaltung ging letztlich sogar auf Lenins Versuch zurück, die Verwaltung in seinem gerade unterworfenen Großreich mittels der Staatsanwaltschaft zu kontrollieren. Rautenberg verweist allerdings zu Recht darauf, dass die zuletzt 1238 Staatsanwälte der DDR mit dieser Rolle überfordert waren.

Trotz der hervorgehobenen rechtlichen Stellung gab es gerade im Bereich des politischen Strafrechts, bei den sogenannten IA-Verfahren, Schieflagen, die das MfS bevorteilten. Das MfS hielt die Staatsanwälte weitgehend aus dem Ermittlungsverfahren heraus. Als gesetzliches Ermittlungsorgan konnte es Verfahren einstellen, was politisch motivierte Manipulationen erlaubte. Das MfS war auch der Gesetzlichkeitsaufsicht des MfS entzogen, während paradoxerweise das MfS bei der Sicherheitsüberprüfung der Staatsanwaltschaft mitwirkte, die de jure Herr des Strafverfahrens sein sollte. Rautenberg hat hier im Wesentlichen die Erkenntnisse der bei diesem Thema überschaubaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zusammengetragen, reproduziert damit gelegentlich auch deren Schwächen. Dass die mit Ermittlungen befasste Stasi-Hauptabteilung IX die IA-Staatsanwälte überprüfte, und die Hauptabteilung XX diese vorschlug, ist ein in der Sekundärliteratur oft vertretenes Quellenmissverständnis. Staatsanwälte gehörten zur Kadernomenklatur und zum Personalbestand der Generalstaatsanwaltschaft, die wichtigeren Funktionen wurden sogar vom SED-Apparat bestimmt.

Ein wenig mehr hätte man sich auch über die Rolle der DDR-Generalstaatsanwälte gewünscht. Eine Person wie Joseph Streit, Generalstaatsanwalt von 1962 bis 1986, prägte diese Institution nachhaltig. Direkt aus dem ZK-Apparat in dieses Amt delegiert, gingen zahlreiche Gesetzesinitiativen, oft Verschärfungen, von ihm aus. Wenn er sich, auch in einzelnen Strafprozessen mit dem zentralen SED- Apparat abstimmen wollte, musste er nicht unbedingt den Umweg über Erich Mielke nehmen.

Rautenbergs Motivation ist allerdings keine rein historiografische, sondern auch in Anlehnung an sein literarisches Vorbild eine rechtsreformerische. Die Sicht auf die Staatsanwaltschaft in zwei Diktaturen (die Rautenberg keinesfalls gleichsetzt) schärft den Blick für Deformationen: Eine überstarke Staatsanwaltschaft, die vom Staat und einer Partei in den Dienst genommen wird, eine tendenzielle Verselbstständigung der (geheim-) polizeilichen Ermittler und die Durchlöcherung des Vorrangs der Gesetzesnorm, des Legalitätsprinzips. Diese extreme Verformung der Staatsanwaltschaft in den dunklen deutschen Geschichtsperioden dient dem Generalstaatsanwalt auch als Folie, um seine Kritik an der heutigen Stellung der Staatsanwaltschaft deutlich zu machen und Reformvorstellungen zu entwickeln. Er bemängelt am Beispiel des Betäubungsmittelrechtes die unterschiedlichen Rechtspraktiken in den verschiedenen Bundesländern, die er auf die grundsätzliche Weisungsmöglichkeit durch die Justizministerien zurückführt. Demgegenüber schlägt er eine unabhängige, nur durch Gerichte kontrollierte Staatsanwaltschaft vor, die auch einen stärkeren Einfluss auf Ermittlungsvorgänge nehmen sollte, als in der Praxis offenbar üblich. Mit seinem historischen Rückblick gibt Erardo Rautenberg somit einen interessanten Impuls, die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik zu überdenken und setzt Akzente für die Diskussion über die Verfasstheit einer europäischen Staatsanwaltschaft. Christian Booß



– Ernst S. Carsten, Erardo Rautenberg:
Die Geschichte der Staatsanwaltschaft in Deutschland bis zur Gegenwart. Nomos Verlag, Baden-Baden 2013. 569 Seiten, 98 Euro.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false