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Archivierung: 700 Jahre

Es ist beklagenswert: Nur ein Viertel des deutschen Stummfilms ist überliefert, bei den frühen Tonspielfilmen ist es gerade mal die Hälfte, viele dieser Lücken können nicht mehr geschlossen werden. Das Filmerbe sichern: Was Experten empfehlen.

Damit solche Lücken künftig gar nicht erst entstehen, soll schon bald die Pflichtabgabe einer Filmkopie für die deutsche Filmwirtschaft eingeführt werden.

Wie das Kulturgut Film besser aufbewahrt werden kann, darüber ließ sich der Kulturausschuss des Bundestags gestern von Experten aus der Filmbranche beraten. Dass die Sicherung künftig zentral geschehen müsse und die Kosten dafür zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand aufzuteilen seien, darin waren sich die Experten einig. Es muss dabei allerdings zum Ausgleich eines grundsätzlichen Konflikts kommen: Film ist nicht nur Kulturgut, sondern auch Ware. Archivare und Wissenschaftler wollen Filme nicht nur in Kisten packen, sondern für ihre Arbeit nutzen. Die Produzenten wiederum besitzen die Rechte an den Filmen, möchten über die Nutzung selbst bestimmen – und an ihr auch verdienen. Eine „Fair Use“-Regelung soll den Ausgleich schaffen.

Eigentlich müsste man, so Jürgen Haase vom Progress-Filmverleih, nicht nur eine Kopie zentral einlagern, sondern das Hauptnegativ selbst. Für Martin Moszkowicz, Produktionsvorstand der Constantin Film, kommt das aber nicht infrage. „Das ist unser Vermögen und bleibt bei uns im Haus.“

Freiwillige und kostenlose Einlagerung von Filmnegativen ist schon heute möglich; dabei wird es wohl bleiben. Aber nach welchen Kriterien sollen Filme gelagert werden, und in welcher Form, analog oder digital? Moszkowicz fand Zustimmung mit seiner Empfehlung, jeder im Kino ausgewertete Film solle in der Fassung archiviert werden, in der er gezeigt wurde. Aber müssten nicht auch Werbefilme vor dem Verfall bewahrt werden, weil auch sie kulturgeschichtliche Dokumente sein können? Der daraus resultierenden Datenflut könnte man kaum Herr werden, selbst wenn die dafür nötigen zehn bis 25 zusätzlichen Stellen im Bundesarchiv bewilligt werden.

Überraschend einig war man sich darin, dass digitale Speicherung derzeit nicht infrage kommt. Sie ist zu unsicher und zehnmal so teuer wie die Speicherung auf 35mm-Polyester-Film, der außerdem bis zu 700 Jahre intakt bleibt. Da kann keine Festplatte mithalten: Zehn Jahre geben Experten einem digitalen Speicher, mehr nicht. Für Filmemacher, die heute schon digital produzieren, bedeutet das paradoxerweise, dass sie ihre Produktionen auf Film „ausbelichten“ müssen, um in den Genuss der Archivierung zu kommen. Man dürfe das aber nicht als Zwangsabgabe verstehen, so Rainer Rother, Chef der Stiftung Deutsche Kinemathek. „Es ist keine Pflicht, sondern eine Versicherung.“ Sebastian Handke

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