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Gerichtsurteil: Klagen gegen "Borat"-Macher fallengelassen

Sacha Baron Cohen kann vorübergehend aufatmen. Der Grund: Drei Klagen gegen den Macher des Films "Borat" wurden abgelehnt. Geklagt hatten ein Fahrlehrer und zwei Benimmlehrer, weil sie ihrer Meinung nach unter falschem Vorwand überredet wurden, an dem Film mitzuwirken.

Ein US-Gericht hat erneut Klagen gegen die umstrittene Filmsatire "Borat" des britischen Komikers Sacha Baron Cohen abgelehnt. Die Kläger - ein Fahrlehrer und zwei Anstandslehrerinnen - hätten sich vor den Dreharbeiten schriftlich zur Teilnahme an einem Film "im Dokumentarstil" bereit erklärt, betonte die New Yorker Bundesrichterin Loretta Preska nach Angaben der "New York Post" vom Mittwoch. "Sie wollen nicht anerkennen, dass das wirksame Wort in dem Ausdruck 'Dokumentarstil' Stil ist und nicht Dokumentar", befand sie.

Die Kläger hatten geltend gemacht, sie seien nicht darauf gefasst gewesen, dass in einem Dokumentarfilm eine fiktive Figur wie Borat auftrete. In der 2006 erschienenen Filmparodie spielt Cohen einen kasachischen Fernsehreporter, der bei einer Reise durch die USA Amerikaner durch antisemitische und frauenfeindliche Äußerungen provoziert. Eine der beiden Anstandslehrerinnen etwa wird in dem Film dazu gebracht zu erklären, warum Fäkalien in die Toilette gehören und nicht auf den Esstisch.

Die Richterin hatte im April auch schon die Beleidigungsklage eines New Yorker Geschäftsmannes abgewiesen, der sich durch einen Filmkuss von Borat gedemütigt fühlte. Der Kinohit habe im weitesten Sinne einen "Nachrichtenwert", das schränke die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen ein, befand Preska damals. Der Film fordere dazu auf, sich mit den "skurrilen und befremdlichen Reaktionen" auseinanderzusetzen, die Borat beim "Durchschnittsamerikaner" hervorgerufen habe. Mehrere Betroffene hatten Klagen gegen den Film eingereicht. (sgo/dpa)

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