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Streit vor Gericht: Filmfördergesetz: Zahlen bitte!

Filme fördern, aber wie? Die Kinobetreiber klagen, das Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

Die Filmförderabgabe, ein uralter Streit. Die Kinos und Videoanbieter sind dazu verpflichtet, aber die Fernsehsender dürfen freiwillig zahlen. Gerade ist das Filmfördergesetz, das die Abgaben für die FFA als Filmförderanstalt des Bundes regelt, novelliert worden. Zwar wurde die Abgabenlast der Kinos verringert, aber die Sender dürfen weiter individuelle Verträge abschließen. Prompt ist der alte Streit neu entfacht: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig behandelt die Klage von neun Kinobetreibern, die sich gegenüber der Videobranche und den TV-Anstalten benachteiligt fühlen. Über fünf Stunden diskutierten die obersten Verwaltungsrichter am Mittwoch die komplizierte Rechtslage; ein Urteil wird für diesen Donnerstag erwartet.

Die Kinobetreiber machen das ganz große Fass auf. Sie klagen nicht nur auf „Abgabegerechtigkeit“ – in Frankreich ist ein Filmförder-Obulus für alle Verwerter Pflicht. Sie sagen zweitens, dass Kino Kultur ist, folglich Ländersache und vom Bund qua Gesetz gar nicht zu regeln. Drittens ist ihrer Meinung nach die Sonderabgabe generell nicht verfassungsgemäß.

Das Gericht scheint mit den Argumenten der Kläger zu sympathisieren. Die Frage der Abgabengerechtigkeit nennt es „gravierend“. Die Sender zahlten zwar zuverlässig ihr Drittel in den FFA-Fördertopf mit gut 56 Millionen Euro 2007, „es hätte aber“, so der Vorsitzende Richter, „schief gehen können“. Da nur Wirtschaftsförderung Sache des Bundes ist, zeigten sich die Richter irritiert über die Frage Kultur oder Kommerz. Bedeutet filmische Qualität auch finanziellen Erfolg? Und beweist der Erfolg eines Films umgekehrt seine Qualität? Fragen, so kompliziert wie die Rechtslage. Der erfolgreichste Film 2008 war Til Schweigers Komödie „Keinohrhasen“.

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