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Klaus Kinski: Rechtsstreit um Internetadresse entschieden

Die Erben des 1991 verstorbenen Schauspielers Klaus Kinski können die Internetadresse "kinski-klaus.de" nicht für sich allein beanspruchen.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies auch in letzter Instanz eine Schadenersatzklage der Erben gegen die Macher einer Kinski-Ausstellung ab, die im Internet unter dem Domainnamen "kinski-klaus.de" für ihre Schau geworben hatten.

Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Klaus Kinski liege nicht vor, betonte der BGH. Ein Eingriff in die "vermögenswerten Bestandteile" dieses Rechts könne nicht geltend gemacht werden, weil dieser Schutz mit dem Ablauf von zehn Jahren nach dem Tod von Kinski erloschen sei. Die Erben hatten geltend gemacht, die Ausstellungsmacher hätten in ihr absolutes Recht an der Vermarktung der Prominenz von Klaus Kinski eingegriffen. Klaus Kinski ("Fitzcarraldo", "Nosferatu"), der eigentlich Nikolaus Nakszynski hieß, war am 23. November 1991 im Alter von 65 Jahren gestorben.

Der BGH bestätigte mit seinem Urteil Entscheidungen des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg und des Berliner Landgerichts und verwarf die dagegen gerichtete Revision der Kinski-Erben. (tso/ddp)

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