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Kultur: Klimmts Rücktritt: Vier Tage im November

13. November 2000: Das Amtsgericht Trier erlässt Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 300 Mark gegen Klimmt wegen Beihilfe zur Untreue.

13. November 2000: Das Amtsgericht Trier erlässt Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 300 Mark gegen Klimmt wegen Beihilfe zur Untreue. Hintergrund ist die Zahlung der Caritas-Trägergesellschaft Trier (CTT) von 615 000 Mark an den 1. FC Saarbrücken, den die Staatsanwaltschaft als illegales Sponsoring betrachtet. Klimmt, der zur Vereinsführung gehört, kündigt an, den Strafbefehl rechtskräftig werden zu lassen.

14. November 2000: Erste offene Rücktrittsforderungen aus den Reihen der Sozialdemokraten.

15. November 2000: Klimmt will nun doch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Die CTT prüft unterdessen eine Zivilklage gegen Klimmt. Damit will sich die gemeinnützige Gesellschaft das Geld wiederholen, das zwischen 1997 und 1999 an den Fußballverein geflossen war. Klimmt droht zudem Ärger mit den Finanzbehörden.

16. November 2000: Klimmt tritt zurück. Die Entscheidung über den Rücktritt soll bereits am Vorabend nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Gerhard Schröder gefallen sein.

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