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Kultur: Klonen: Grundrechte für Embryos

Ein ausdrückliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik, des Klonens menschlicher Embryonen und embryonaler menschlicher Stammzellen sowie der Eizellspende sieht ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zum geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz vor. Der Arbeitsentwurf dieses Papiers liegt dem Tagesspiegel vor.

Ein ausdrückliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik, des Klonens menschlicher Embryonen und embryonaler menschlicher Stammzellen sowie der Eizellspende sieht ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zum geplanten Fortpflanzungsmedizingesetz vor. Der Arbeitsentwurf dieses Papiers liegt dem Tagesspiegel vor. Er zeichnet ein eher kritisches Bild der Fortpflanzungsmedizin und warnt vor negativen gesellschaftlichen Folgen wie der Ausgrenzung von Behinderten. Allerdings sollen Versuche mit embryonalen menschlichen Stammzellen erlaubt sein, soweit diese aus dem Ausland eingeführt werden. Das Fortpflanzungsmedizingesetz soll das seit 1990 gültige Embryonenschutzgesetz ablösen. Ziel ist es, "umfassende, ethisch und gesellschaftlich tragfähige Regelungen" zur Fortpflanzungsmedizin einzuführen. Wie aus dem Eckpunktepapier hervorgeht, werden viele Regelungen des Embryonenschutzgesetzes übernommen.

Zwar habe "der Wunsch nach Kindern und seine Erfüllbarkeit" einen "hohen Rang". Auf der anderen Seite gebe es "kein Recht auf Erfüllung eines Kinderwunsches um jeden Preis". Neue medizinische Methoden könnten Selektionsmechanismen unterstützen, mit denen Kinder nach erwünschten Merkmalen bewertet würden. Das Eckpunktepapier geht davon aus, dass bereits mit der "Vollendung der Befruchtung" dem menschlichen Leben der "grundrechtlich gesicherte Lebensschutz" zukommt.

Männer dürfen spenden, Frauen nicht

Mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) soll Familien geholfen werden, in denen schwere genetische Krankheiten vorkommen. Bei der PID erfolgt zunächst eine Reagenzglasbefruchtung, die so erzeugten Embryonen werden dann auf den genetischen Defekt hin untersucht. Eingepflanzt wird dann nur ein genetisch gesunder Embryo, so dass sich eine "Schwangerschaft auf Probe" erübrigt. Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hatte sich Anfang des Jahres dafür ausgesprochen, die PID unter strengen Voraussetzungen zuzulassen.

Dem erteilt das Papier aus dem Ministerium eine Absage: "eine Klarstellung der Rechtslage im Sinne des Verbots der PID" sei erforderlich. Bereits heute suchen Familien Hilfe im Ausland, etwa in Holland, wo die PID erlaubt ist. Auf diese Betroffenen könnte ein anderer Passus in dem Papier gemünzt sein: "Es sind geeignete Vorschriften zu erlassen, um zu verhindern, dass die wesentlichen Verbote durch ein Ausweichen in das Ausland umgangen werden können."

Erlaubt: Lieferung aus dem Ausland

Während es beim Verbot einer Eizell-Spende für unfruchtbare Frauen bleiben soll, dürfen Männer weiter Samen spenden. Begründet wird dieser Unterschied damit, dass bei der Eizellspende "biologische und genetische Mutterschaft" getrennte Wege gingen. Dieses würde "in der Menschheitsgeschichte etwas völlig Neues" darstellen. Ein "zentrales Fortpflanzungsregister" soll bundesweit "eine umfassende und einheitliche Datenerfassung" ermöglichen.

Alles beim Alten lassen will das Ministerium beim Thema "menschliche Stammzellen". Während das englische Unterhaus das Herstellen menschlicher embryonaler Stammzellen (zum Beispiel das therapeutische Klonen) für Forschungszwecke und mit Hinblick auf künftige Therapien erlaubt, soll das Gewinnen dieser Zellen aus "überzähligen" Embryonen der Reagenzglasbefruchtung ebenso verboten bleiben wie das therapeutische Klonen. "Verbrauchende Embryonenforschung" soll untersagt bleiben. Andererseits heißt es in dem Papier: "Es soll weiterhin nicht verboten sein, dass sich Forscher embyronale Stammzellen aus dem Ausland liefern lassen oder sie selbst im Ausland auf eine Art gewinnen, die zwar in Deutschland strafbar, in dem entsprechenden Staat aber nicht verboten ist." Bei neuen Verfahren wie der "Icsi"-Methode - das Spermium wird direkt in die Eizelle gespritzt - soll die Qualitätssicherung verbessert werden. Mehrlingsschwangerschaften, wie sie nach Reagenzglasbefruchtung häufig sind, sollen so gering wie möglich gehalten werden, indem die Zahl der zu übertragenden Embryonen auf drei begrenzt wird.

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