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Kultur: Kohl und die Stasi: Nach Akteneinsicht

Wer sich zu den Geheimnissen des Stasi-Unterlagengesetzes vorwagt, muss durch ein dunkles Labyrinth. Zum Plenarsaal des Berliner Verwaltungsgerichtes führen verwinkelte Gänge mit matten Deckenleuchten und mintgrünen Fußböden.

Wer sich zu den Geheimnissen des Stasi-Unterlagengesetzes vorwagt, muss durch ein dunkles Labyrinth. Zum Plenarsaal des Berliner Verwaltungsgerichtes führen verwinkelte Gänge mit matten Deckenleuchten und mintgrünen Fußböden. Am Mittwoch füllte sich das Labyrinth mit Fotografen, Kameras und Anwälten. Sie alle wollten wissen, wie es nun um die Veröffentlichung von Stasi-Materialen Prominenter bestellt ist. Darf die Akten-Behörde von Marianne Birthler die Stasi-Akte Helmut Kohls an Journalisten und Historiker herausgeben oder nicht? Eine schwierige Entscheidung für die Richter der ersten Kammer unter Vorsitz von Volker Markworth. Nach mehreren Unterbrechungen fiel am Abend die Entscheidung: Kohls Akte wird geschlossen. Die bisherige Herausgabe-Praxis ist rechtswidrig - Birthler bleibt nur die Revision.

Kurz vor zehn Uhr wird es eng im schmalen Vorraum des Gerichtssaals. Nacheinander kommen die juristischen Kontrahenten und tragen ihre Argumente vor. Kohl und Birthler fehlen. Stephan Holthoff-Pförtner, Kohls Anwalt, sagt: "Herr Doktor Kohl ist Opfer der Staatssicherheit, deshalb gehören seine Akten nicht an die Öffentlichkeit." Birthlers Sprecher Christian Booß spricht dagegen von der "Wichtigkeit der Akten für die Stasi-Aufklärung".

Dann ist das Schaulaufen vorbei. Die Gerichtsbeamten kündigen die Verhandlung über "Verwaltungsstreitsache VG 1 A 389.00, Herr Dr. Helmut Kohl gegen Bundesrepublik Deutschland" an und schließen die weiße Stahltür. Drinnen nehmen die Anwälte Platz, auf die hinteren zehn Sitzreihen zwängen sich rund 100 Medienvertreter und Zuhörer auf grau bezogene Stühle.

Grundsatzfrage

Es geht los. Eine Richterin trägt die Positionen der Rechtsparteien vor. Dabei wird öffentlich, woraus die Kohl-Akte besteht. 1163 Seiten der Stasi-Funkaufklärung, 2703 Seiten mit Berichten von Inoffiziellen Mitarbeitern, 552 Seiten von der Auslandsspionage und 1927 Seiten über Kohls Reisen.

Beide Seiten sind sich einig, dass Wortlautprotolle unter Verschluss bleiben und Privates und Namen Dritter geschwärzt werden. Der Streit dreht sich nur um gut 2000 Seiten, die die Behörde herausgeben möchte. "Und da steht nur Banales drin", sagt Behörden-Anwalt Carl-Stephan Schweer. Gelächter im Publikum. Geht es hier nur um Banalitäten? Es geht um eine Grundsatzfrage, argumentiert die Kohl-Seite.

Akten von Betroffenen dürfen nicht herausgegeben werden, Kohls Persönlichkeitsrechte seien wichtiger als das öffentliche Interesse, sagt Holthoff-Pförtner. Das stehe im Gesetz. Laut Paragraf 32 des Stasi-Unterlagengesetzes dürfen Akten von Personen der Zeitgeschichte herausgegeben werden, "soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind". Dieser Halbsatz bestimmt fortan den Tag. Was hat der Gesetzgeber damit gemeint?

Klarheit in einem Halbsatz

Im Gesetz steht, Betroffene sind Personen, über die die Stasi gezielt Unterlagen gesammelt hat. Im Fall Kohl hat sie das - widerrechtlich. Also müsse man die Akte schließen, argumentiert Holthoff-Pförtner. Der Richter nickt.Schweer hält dagegen, Kohl habe den Gesetzentwurf unterschrieben und die Herausgabe-Praxis gebilligt. Doch der Richter hat wenig Lust auf Historisches. Die Billigung des Gesetzes durch Kohl sei "vielleicht von allgemeinem Interesse, aber nicht von rechtlichem". Holthoff-Pförtner lehnt sich zurück, für Dr. Kohl läuft es gut.

Für Richter Markworth ist die Sache klar: "Die Herausgabe ist durch den Halbsatz über Betroffene und Dritte sehr stark eingeschränkt." Natürlich sei dann die Frage: Was bliebe noch zur Veröffentlichung übrig? Nichts, interveniert Birthler-Anwalt Scheer, und das habe der Gesetzgeber nicht gewollt. Personen der Zeitgeschichte seien nun einmal Betroffene. Oder sie seien Dritte, die in den Akten anderer Personen auftauchen. Damit wäre aber der ganze Passus des Gesetzes unsinnig, nach dem Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte herausgegeben werden. Das findet Schweer absurd. Im Saal herrscht gespannte Ruhe. Jeder scheint zu spüren: irgendwo hier ist der umstrittene Kern des Stasi-Unterlagengesetzes.

Kurze Pause, Fenster werden geöffnet. Dann Wiederbeginn, formelle Fragen und wieder - Pause. Die Richter ziehen sich zurück. Beratung. Bis 17 Uhr, bis 17 Uhr 30, bis 18 Uhr 06. Dann tritt Markworth in den Saal und verkündet ein Urteil. Seine Entscheidung über den Kern der Aufarbeitung: Kohls Akte bleibt tabu. Begründung: der Opferschutz hat Vorrang. Wenn das der Gesetzgeber anders haben wolle, müsse er ein anderes Gesetz machen.

Bei den Birthler-Anwälten herrscht Entsetzen. "Keine mutige Entscheidung", sagt der amtierende Direktor Jörg Pietrkiewicz knapp. Dann eilt der Tross aus dem Saal in Richtung Berlin-Mitte. Dort sitzt Birthler in ihrem Büero und wartet.

Vor dem Gericht baut sich unterdessen Holthoff-Pförtner vor den Kameras auf. "Herr Doktor Kohl begrüßt das Urteil", sagt er, nimmt seinen Aktenkoffer und verschwindet im Labyrinth. Bis zur nächsten Instanz.

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