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Hat sich durchgesetzt: Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

© Sören Stache/dpa

Update

Kommentar zum verabschiedeten Kulturgutschutzgesetz: Der Handel und seine Grenzen

Das Bundeskabinett hat das umstrittene Kulturgutschutzgesetz verabschiedet. Der Kunsthandel ist wie erwartet nicht erfreut. Ein Kommentar.

Dieser Riss wird nicht mehr zu kitten sein. Der Riss, der die Kulturstaatsministerin vom deutschen Kunst- und Auktionshandel trennt. Er ist durch die nochmalige Anhörung der Beteiligten, die Monika Grütters (CDU) vor wenigen Wochen ansetzte, um keinen Millimeter kleiner geworden. Nun hat das Bundeskabinett den von der Staatsministerin eingebrachten Entwurf zum Kulturgutschutzgesetz verabschiedet. Der weitere Gang des Gesetzgebungsverfahrens ist vorgezeichnet, er führt in den Bundestag, und wenn alles nach Plan verläuft, hat die Bundesrepublik demnächst ein „Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts“.
Die Argumente sind wahrlich auf allen Feldern erschöpfend ausgetauscht worden. Streitpunkt ist der Schutz „national wertvollen Kulturguts vor Abwanderung ins Ausland“, den Grütters mit allerhand Aufwand sichern will, während der private Sektor vollständig freien Handel über alle Grenzen hinweg fordert. Unstrittig scheint der zweite Hauptteil des Gesetzes zur Bekämpfung des Handels mit illegalen Kulturgütern zu sein, einem leider mehr denn je aktuellen Problem. Aber auch da, wenn es auch nie deutlich ausgesprochen wurde, fühlt sich der Handel bevormundet. Dass Grütters unlängst nachlegte mit den Worten, „angesichts immer rücksichtsloserer Märkte“ müsse man „mit Kunst anders umgehen als mit Gartenmöbeln oder Bettwäsche“, hat die Gemüter von Handel und Auktionshäusern nochmals zur Weißglut gebracht. Man legt Wert darauf, mit etwas ganz Besonderem zu handeln – aber in die Karten gucken lassen, und sei es nur bei der Frage der Grenzüberschreitung eines als für das kulturelle Erbe integral erachteten Objekts, das will man nicht.

Die Kombattanten werden jetzt die Bundestagsabgeordneten bearbeiten

Die Karre ist festgefahren, um es salopp auszudrücken, und es ist abzusehen, dass die Kombattanten nunmehr die lobbyistische Bearbeitung der Bundestagsabgeordneten beginnen werden. Viel wäre gewonnen, der Handel würde sich auf den eigentlichen Kern seiner Sorgen beschränken, und der besteht in der prekären Lage des deutschen Kunsthandels gegenüber den Welthandelszentren London und New York.

Diese Sorge ist mehr als berechtigt. Ob sie sich auch nur um ein Jota verbessern ließe, indem man schlechthin jedes noch so wertvolle oder, wie Grütters sagt, „identitätsstiftende“ Objekt zum beliebigen Verkauf freigibt, steht dahin. Dass sich im Übrigen aufgeschreckte Sammler, sicher auch befeuert von ihren erbosten Galeristen, dazu hinreißen lassen, ihre Wertsachen schleunigst in schweizerische Zollfreilager zu verbringen, könnte den positiven Effekt haben, dass die dadurch vermeintlich geschädigten Museen über ihre Beziehungen – und Abhängigkeiten! – zu Privatsammlern gründlich nachdenken. Überhaupt gilt: Es ist erneut die Stunde der öffentlichen Diskussion, und es kann nur nützen, dass das Parlament einmal wieder über Kunst und Kultur debattiert. Hoffentlich mit offenen Karten.

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