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Kultur: Konstantin Wecker zeitweise schuldunfähig

Der wegen Drogenbesitzes angeklagte Liedermacher Konstantin Wecker war nach Ansicht eines Gutachters zeitweise schuldunfähig.Der Sachverständige sagte am Mittwoch vor dem Landgericht München aus, der 50jährige Sänger habe während seines exzessiven Kokainkonsums im Jahr 1995 unter schweren Psychosen gelitten.

Der wegen Drogenbesitzes angeklagte Liedermacher Konstantin Wecker war nach Ansicht eines Gutachters zeitweise schuldunfähig.Der Sachverständige sagte am Mittwoch vor dem Landgericht München aus, der 50jährige Sänger habe während seines exzessiven Kokainkonsums im Jahr 1995 unter schweren Psychosen gelitten.Zuvor hatte der Richter Briefe des Angeklagten verlesen, unter anderem ein Schreiben an den damaligen SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping.Ob am Mittwoch noch die Plädoyers gehalten würden, blieb zunächst unklar. AP

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