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Kultur: Kriemhilds Rache: Worms will Rinke-Stück in Freiburg verhindern

Obwohl die neue Intendantin Amélie Niermeyer im Herbst ihre Amtszeit erfolgreich eröffnete, steht Freiburgs Theater unter keinem günstigen Stern. Erstens droht die finanzkrisengeplagte Kommune dem Haus mit einer Kürzung der Zuschüsse von 14,3 auf 11 Millionen Euro bis 2005 – was das Aus für den Spielbetrieb bedeuten würde.

Obwohl die neue Intendantin Amélie Niermeyer im Herbst ihre Amtszeit erfolgreich eröffnete, steht Freiburgs Theater unter keinem günstigen Stern. Erstens droht die finanzkrisengeplagte Kommune dem Haus mit einer Kürzung der Zuschüsse von 14,3 auf 11 Millionen Euro bis 2005 – was das Aus für den Spielbetrieb bedeuten würde. Zweitens ist die nächste Premiere in Gefahr, „Kriemhilds Traum“ von Moritz Rinke in der Regie von Sebastian Baumgarten, „eine der beiden wichtigsten Schauspielproduktionen dieser Saison“ (Niermeyer). Vor zwei Tagen erhielt das Theater eine Ladung vor Gericht, just zum Premierentag des 6. Dezember: Die Stadt Worms will die Freiburger Aufführung per einstweiliger Verfügung untersagen.

Der Hintergrund: Worms pocht als Auftraggeber auf seine Exklusivrechte für Rinkes FestspielDrama „Die Nibelungen“ – nach der Uraufführung 2002 soll das Stück auch nächsten Sommer wieder vor dem Wormser Dom spielen. „Kriemhilds Traum“ ist die Indoor-Variante der Freilufttheaters, mit neuen Szenen und weniger Rollen. Zwar hatte der Wormser Kulturausschuss im Mai 2002 dem Dramatiker einstimmig gestattet, das Stück auch an andere Bühnen zu vergeben, worauf der Rowohlt Theater-Verlag den Vertrag für Freiburg abschloss. Erst danach widerrief man in Worms die Erlaubnis – und nun streiten sich die Anwälte.

„,Die Nibelungen’ und ,Kriemhilds Traum’, das ist wie ,Faust’ und ,Urfaust’“, sagt Rinkes Berliner Anwalt Peter Raue. „Wir spielen ein anderes Stück“, sagt auch Intendantin Niermeyer, „eine mit dem Regisseur und dem Autor erarbeitete neue Fassung.“ Ein Unterlassungsanspruch, sagt Raue, bestehe nicht. Nun entscheidet das Mannheimer Landgericht – am Premierentag. Tsp

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