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Kultur: Kulturausschuss berät Opernreform

In der Debatte über die Berliner Opernstrukturreform hat Kultursenator Thomas Flierl (PDS) gestern vor dem Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses Ergebnisse einer Studienreise nach Graz und Wien diskutiert. Flierl versprach, die Kompetenzen des künftigen Direktors der Opernstiftung zu präzisieren.

In der Debatte über die Berliner Opernstrukturreform hat Kultursenator Thomas Flierl (PDS) gestern vor dem Kulturausschuss des Abgeordnetenhauses Ergebnisse einer Studienreise nach Graz und Wien diskutiert. Flierl versprach, die Kompetenzen des künftigen Direktors der Opernstiftung zu präzisieren. Dieser solle ein Weisungs- und Eingriffsrecht in finanziellen Fragen, nicht jedoch in rein künstlerischen Belangen erhalten. Ferner solle die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Stiftungsgremien in das Berliner Modell übernommen sowie ein gemeinsamer Liquiditätsfonds der unter dem Stiftungsdach vereinigten GmbHs eingerichtet werden. Inwieweit die Nutzung von zentral gebündelten Werkstätten nach Wiener Vorbild (das auch Sprechtheater und Angebote für private Nutzer umfasst) in Berlin umzusetzen sei, könne erst nach Vorlage von Gutachten entschieden werden. Überrascht zeigten sich die Ausschussmitglieder von der Aussage des Abteilungsleiters Kultur, Bernd Mehlitz: Demnach könne ein wie geplant auf 88 Mitglieder reduziertes Hauptstadtballettensemble nur zwei der drei Opernhäuser bedienen und das entweder nur mit neoklassischem oder zeitgenössischem Repertoire.

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