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Kulturelle Vielfalt: Kabinett beschließt Unesco-Konvention

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt verabschiedet.

Berlin - Das Übereinkommen werde das Recht der beigetretenen Vertragsstaaten auf eigenständige Kulturpolitik völkerrechtlich verankern, teilte Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mit. Die Konvention stärke den Kulturbereich und sichere beispielsweise die Filmförderung in Deutschland, wie auch den gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der kulturelle Charakter der Medien werde nachhaltig betont.

Die Konvention wurde von der Unesco-Generalkonferenz im Oktober 2005 angenommen und tritt nach der Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft. Derzeit haben zehn Staaten die Konvention ratifiziert. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf befasst sich nun der Bundestag. (tso/ddp)

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