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Kulturgüter-Streit: Untersuchungsausschuss abgelehnt

In Stuttgart wird zunächst kein Untersuchungsausschuss zum Erwerb von badischen Kunstschätzen eingesetzt. Der Landtag lehnte den Ausschuss wegen Unzulässigkeit ab.

Stuttgart - SPD-Fraktionschefin Ute Vogt sagte, damit bleibe ihrer Partei keine andere Möglichkeit, als Klage beim Staatsgerichtshof Baden-Württemberg einzureichen. Die SPD-Fraktion verfügt eigentlich über genügend Mandate, um allein einen Untersuchungsausschuss auf den Weg zu bringen. Der Ständige Ausschuss des Landtags hatte jedoch am Dienstag mit den Stimmen von CDU und FDP einen solchen Ausschuss im vorliegenden Fall als "rechtlich unzulässig" eingestuft.

Das Parlament dürfe nicht in laufende Verhandlungen der Landesregierung eingreifen. Dadurch war es möglich, das SPD-Vorhaben mit einfacher Mehrheit zu Fall zu bringen. Die SPD wollte mit dem Untersuchungsausschuss das Verhalten der Landesregierung im Kulturgüter-Streit durchleuchten. Hintergrund ist ein geplanter Vergleich mit dem Markgrafenhaus Baden über Eigentumsverhältnisse an Kunstschätzen. Zuletzt war bekannt geworden, dass das Land offenbar einzelne Kulturgüter zurückkaufen wollte, die ihm längst gehören sollen.

Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) wollte für den umstrittenen Vergleich ursprünglich badische Handschriften veräußern. Das Markgrafenhaus sollte so 70 Millionen Euro für die Sanierung seines Schlosses Salem erhalten. Im Gegenzug wären Kulturgüter, die nach früherer Regierungsdarstellung dem Adelshaus gehören sollen, in Landesbesitz übergegangen. Oettinger verfolgt nach scharfer Kritik an dem Vorhaben inzwischen ein alternatives Modell zur Finanzierung des Vergleichs. (tso/ddp)

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