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Kulturpolitik: Antrag zur Grundgesetzänderung für ein "Staatsziel Kultur"

Einen entsprechenden Antrag hat am Mittwoch die FDP-Bundestagsfraktion eingebracht, die davon ausgeht, dass sich auch andere Fraktionen anschließen werden.

Berlin - Der Bundestag wird über eine Grundgesetzänderung zur Aufnahme eines «Staatsziels Kultur» entscheiden. Eine solche Grundgesetzänderung muss mit Zwei-Drittel- Mehrheit beschlossen werden. Als Artikel 20b soll eingefügt werden: «Der Staat schützt und fördert die Kultur.» Die Kulturhoheit der Länder werde nicht berührt, heißt es in dem Antrag, jedoch seien «alle Träger öffentlicher Gewalt, sei es auf Bundes-, auf Landes- oder auf kommunaler Ebene», angesprochen.

«Wir wollen damit ein politisches Signal setzen, dass auch in Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen die Kultur als ideelle Lebensgrundlage des Menschen geschützt werden muss», sagte der FDP- Abgeordnete Hans-Joachim Otto, der auch Vorsitzender des Bundestagskulturausschusses ist, der dpa. Auch wenn die Staatszielbestimmung keine Verpflichtung zu ganz bestimmten Umsetzungsmaßnahmen bedeute, sei sie für das gesamtgesellschaftliche Engagement in der Kultur wichtig. Viele Mäzene und Sponsoren wollten sich «nicht als Lückenbüßer für den Staat verstehen, wenn der sich von der Verpflichtung für die kulturelle Grundversorgung der Gesellschaft mehr und mehr zurückzieht».

Laut Otto wurden im Jahr 2002 noch 8,3 Milliarden Euro für die Kultur in Deutschland von staatlicher Seite in Bund, Ländern und Kommunen ausgegeben. Heute seien es bereits weniger als 8 Milliarden Euro. «Die gesamte Kulturförderung in unserem Land liegt damit unter dem, was ARD und ZDF zusammen zur Verfügung haben», sagte Otto. Es sei nicht erklärbar, heißt es in dem FDP-Antrag, warum mit der Umwelt die materiellen Grundlagen des menschlichen Daseins und sogar der Tierschutz als Staatsziel unter einem besonderen Schutz stehen sollen, nicht jedoch die Kultur als ideelle Lebensgrundlage.

Für ein Kultur-Staatsziel hatte sich bereits die Enquete- Kommission des Bundestages «Kultur in Deutschland» ausgesprochen. Möglicherweise werden nach der ersten Lesung im Bundestag noch einmal Experten wie zum Beispiel Staatsrechtler angehört. (tso/dpa)

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