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Kultur: Kunst vor Gericht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag hat das Land Italien zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 1,3 Millionen Euro verurteilt. Ein in der europäischen Rechtssprechung einmaliges Urteil: Denn noch nie stand ein Land in Sachen Kunst vor dem EU-Kadi.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag hat das Land Italien zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 1,3 Millionen Euro verurteilt. Ein in der europäischen Rechtssprechung einmaliges Urteil: Denn noch nie stand ein Land in Sachen Kunst vor dem EU-Kadi. Das Geld soll der prominente Schweizer Kunstsammler Ernst Beyeler erhalten. Schließlich sei er, argumentierten die Richter bei ihrer Urteilsverkündung, von den Italienern hereingelegt worden.

Ernst Beyeler hatte 1977 durch einen Mittelsmann von einem Italiener Vincent van Goghs Gemälde „Der Gärtner“ (1889) für 310 000 Euro erworben. Eigentlich hätte das Bild, das der Maler im provencalischen Saint-Rémy geschaffen hatte, nach italienischem Recht nicht ohne staatliche Genehmigung ausgeführt werden dürfen. Der Mittelsmann hatte den Verkauf den Behörden jedoch nicht gemeldet. Als das Kulturministerium sechs Jahres später, also 1983, von dem Deal erfuhr, kam jeder Protest durch Regierungsstellen zu spät. Das Gemälde befand sich schon in der Schweiz und war damit für die italienischen Behörden nicht mehr greifbar.

1988 wollte Beyeler es für 8,5 Millionen Dollar an das Guggenheim-Museum in die USA verkaufen. Die Italiener erfuhren davon und wiesen auf ihr international geltendes Vorkaufsrecht für illegal ausgeführte Kunstobjekte hin. Schließlich, so belehrte man Beyeler in Rom, war van Goghs Gemälde ohne Genehmigung ins Ausland gegangen. Beyeler war also gezwungen, den „Gärtner“ wieder nach Italien zurück zu verkaufen. Das römische Kulturministerium war aber nicht bereit, 8,5 Millionen Dollar dafür zu zahlen. Man speiste den Schweizer mit der gleichen Summe ab, für die er das Bild 1977 erworben hatte.

Beyeler war außer sich und klagte. Bis in die letzte Instanz. Die hohen Richter des EU-Gerichtshofes lehnten zwar die von dem Sammler geforderte Rückgabe des Bildes oder die Zahlung eines Schadensersatzes von 15 Millionen Euro ab, waren sich aber darin einig, dass die Italiener für viel zu wenig Geld ein wertvolles Bild erhalten hätten. Jetzt müssen sie zahlen, auch wenn sie nicht wollen. Denn die Urteile des Gerichtshofs für Menschenrechte sind für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend. Thomas Migge

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