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Adolf Hitler besichtigt beschlagnahmte Kunstwerke am 13. Januar 1938 im Berliner Viktoriaspeicher, hinter ihm Joseph Goebbels. Die konfiszierten Bilder aus der Wohnung des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt dürfen aus rechtlichen Gründen nicht online gezeigt werden.

© bpk/Bayerische Staatsbibliothek/Archiv Heinrich Hoffmann/dpa

Kunstfund: Fall Gurlitt: USA und Kulturstaatsminister: Mehr Offenheit!

Die Amerikaner wollen eine schnelle Rückgabe der Meisterwerke an die Eigentümer, Kulturstaatsminister Neumann drängt auf rasche Aufklärung, das bayerische Justizministerium will vermitteln: Der politische Druck im sensationellen Gurlitt-Kunstfund wächst.

Das US-Außenministerium will nach Informationen des „Wall Street Journal“ von Deutschland mehr Offenheit im Umgang mit dem sensationellen Münchner Kunstfund fordern. Die Zeitung zitiert einen namentlich nicht genannten Beamten. Ihm zufolge will das Ministerium darauf drängen, dass Werke aus dem Gurlitt-Konvolut schneller an ihre ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben werden können. Eine Verzögerung könne eine Verletzung des Washingtoner Abkommens von 1998 bedeuten, mit dem sich auch die Bundesrepublik zur Restitution von Beutekunst verpflichtet hatte. Unter den 1406 in der Wohnung des Kunsthändlersohns Cornelius Gurlitt sichergestellten Werken überwiegend der Klassischen Moderne befinden sich etliche, die Gurlitts Vater für die Nationalsozialisten in Kommission hatte, als sogenannte „entartete Kunst“.

Laut „Wall Street Journal“ kritisieren US-Rechtsexperten zudem, dass die restriktiven deutschen Gesetze es den Eigentümern erschweren, Raubkunst oder von den Nazis enteignete Kunst zurückzuerhalten. Ein weiterer Informant des Blattes sagte, die USA wolle zudem darauf einwirken, dass Deutschland die Verjährungsfrist von 30 Jahren ändert, die bislang auch für die Rückerstattung von vormals jüdischem Eigentum gilt.

Auch die Behörde von Kulturstaatsminister Neumann will eine rasche Aufklärung des Kunstfundes. Man verhandle mit der bayerischen Staatsregierung, um Möglichkeiten für eine schnellere Recherchearbeit auszuloten, sagte ein Sprecher. Bilder sollten veröffentlicht werden, sobald es belastbare Indizien für eine unklare Herkunft des jeweiligen Werks gebe – unabhängig vom laufenden Strafverfahren gegen Gurlitt. Das Münchner Justizministerium sucht unterdessen nach einem „Prozedere“ zwischen der Staatsanwaltschaft Augsburg und dem Kulturstaatsminister, um die „zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und kulturhistorischen Interessen in Einklang zu bringen“, erklärte ein Sprecher. chp/dpa

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