zum Hauptinhalt
Die Karteikarte des einstigen DDR-Museums für Deutsche Geschichte führt eine während der Bodenreform enteignete Porzellantasse auf. Das Deutsche Historische Museum hat sie inzwischen ihren ursprünglichen Besitzern wiedergegeben.

© DHM

Kunstraub in der SBZ und der DDR: Wenn der Staat sich am Privatbesitz bedient

Nach 1945 ging der Kunstraub weiter. In der SBZ und der DDR wurden Schlossbesitzer wie Republikflüchtlinge enteignet. Eine Berliner Tagung fragt nach.

Dieter Vorsteher, der frühere Sammlungsleiter des Deutschen Historischen Museums, erinnert sich noch gut an den Fall. Über 25 Jahre ist es her, kurz zuvor war im Foyer die Ausstellung mit Fluchtmobilen eröffnet worden, die das DHM vom Ministerium für Staatssicherheit erhalten hatte. Das Wachpersonal alarmierte ihn, er möge doch schnell kommen: „Da krakeelt einer!“

Der aufgeregte Besucher ließ sich nur mühsam beruhigen. Er beklagte lautstark, dass ihm durch das Museum nun zum zweiten Mal sein Tauchboot genommen werde, mit dem er vergeblich aus der DDR zu fliehen versucht habe. Man einigte sich bald, der Mann bekam innerhalb weniger Tage sein Gefährt zurück, das er allerdings kurz darauf dem Museum für 50.000 Mark zum Kauf anbot. Die Summe war dem DHM denn doch zu hoch.

Dass einer so vehement seine Ansprüche geltend macht und seiner Forderung schnell stattgegeben wird, ist eher die Ausnahme. In den Depots der deutschen Museen schlummern Besitztümer, die keineswegs den öffentlichen Sammlungen gehören – nicht nur NS-Raubkunst. Der Fall Gurlitt hat ein Schlaglicht darauf geworfen. Der Skandal beschleunigte die seit rund 15 Jahren zögerlich laufende Provenienzforschung zwar immens und sensibilisierte das öffentliche Bewusstsein. Inzwischen tut sich ein womöglich noch weitreichenderes Forschungsgebiet auf: der staatlich sanktionierte Raub in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR.

Die Museen nahmen die Schätze dankbar an

Durch die Bodenreform wurden zwischen 1945 und 1947 systematisch Landgüter enteignet. Der Besitz des Junkertums als Bastion des Kapitalismus sollte in die Hände des Volkes übergehen, so das offizielle Ziel. Das hatte auch praktische Gründe. Herrenhäuser wurden für die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Osten gebraucht, später als Kindergärten und Krankenhäuser umgenutzt. Die ostdeutschen Museen wiederum nahmen sich bereitwillig der Schätze an, die im Zuge der sogenannten Schlossbergungen zu ihnen gelangten.

Diese waren angesichts leerer Ausstellungssäle hoch willkommen, nachdem viele Bilder als Trophäen nach Russland abtransportiert worden waren. Auch nach ’47 ging es weiter. Da nahmen die Museen Sammlungen in ihre „Obhut“, die den Besitzern von den Behörden mittels Steuerverfahren abgepresst worden waren. Außerdem das zurückgelassene Eigentum von Republikflüchtlingen und auch jener, die legal das Land verließen. Ein Unrechtsbewusstsein gab es nicht. Vielmehr sah man sich als Beschützer der hinterlassenen Güter, die dann jedoch häufig verschleiernd inventarisiert wurden. Die Begriffe „Zuweisung“, „Übergabe“, „Abgabe“ in den Eingangsbüchern klingen für heutige Museumsmitarbeiter verdächtig.

Es geht um "historische Gerechtigkeit"

„Schatzkammern werden zu Abgründen“, formuliert Dieter Vorsteher das mulmige Gefühl, das Kuratoren dann beschleicht. Er moderierte die Tagung „Provenienzforschung zur SBZ und DDR. Möglichkeiten und Praxis in den Museen“ am Montag im DHM. Das Haus bot den perfekten Rahmen, denn es übernahm nach dem Ende der DDR die Sammlungen des Museums für Deutsche Geschichte und damit eine Vielzahl von Unwägbarkeiten, vor allem die Frage nach der „historischen Gerechtigkeit“, wie es DHM-Präsident Raphael Gross nennt.

Gilbert Lupfer, Vorstand des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste in Magdeburg und Verteiler von Geldern für Forschungsprojekte, warnt vorweg: Das begangene Unrecht zwischen 1933 und 1945 dürfe nicht mit dem zwischen 1945 und 1990 gleichgesetzt werden. An den prioritären Rang des NS-Raubs würde das Zentrum stets auch von der Jewish Claims Conference erinnert. Die Vergabe von Fördermitteln dürfe nicht zu Lasten der Erforschung des NS-Unrechts gehen.

Nicht nur Museen in der Ex-DDR sind betroffen

Wie schwierig oft ein Urteil ist, demonstriert Ulf Bischof am Beispiel der Aktion „Licht!“, einer Kampagne Erich Mielkes nach dem Mauerbau, bei der verwaiste Bankfächer geöffnet wurden, um sich zurückgelassene Wertgegenstände anzueignen. Hier überschneiden sich die Betroffenheiten: Die Wertgegenstände konnten ebenso Verfolgten des „Dritten Reiches“ wie gen Westen gezogenen Zeitgenossen gehören. „Den einen gibt man es zurück, den anderen nicht?“, fragt der Jurist Bischof und forderte eine Entfristung der Anträge auf Restitution für alle, ob die Tat vor oder nach 1945 begangen wurden, ob nun Juden die Opfer waren oder Ostdeutsche, die ihren Wohnsitz gewechselt haben.

Das unheilvolle Erbe aus SBZ- und DDR-Zeiten betrifft nicht nur die Museen in den neuen Bundesländern, sondern auch in der alten Bundesrepublik. Sie waren ebenfalls Nutznießer des staatlich organisierten Diebstahls im anderen Deutschland, wenn sie in den Kunsthandel gelangte Güter kauften. Die Ost-Museen spielten dabei mit, sie sortierten mal mehr, mal weniger freiwillig aus. „ Sammeln und Bewahren als Grundsatz war ausgehebelt“, so Sabine Beneke vom DHM. Eine letzte Lieferung der Dresdner Museen, 200 Bilder insgesamt, kam noch im Juni 1989 im Mühlenbecker Kunstlager an, wie Thomas Rudert von den Staatlichen Kunstsammlungen berichtete. Den Weiterverkauf in den Westen verhinderte der Fall der Mauer.

Viele Museumsmitarbeiter haben sich schuldig gemacht

Welche genauen Wege die Bilder, Möbel, Teppiche von hier aus über die Grenze nahmen, zeichnet sich erst langsam ab. Mit wem genau die Kommerzielle Koordinierung (KoKo) des DDR-Außenhandels zusammenarbeitete, um an Valuta zu gelangen, ist vielfach immer noch nicht klar. Nur so viel: Gerade West-Berliner Galeristen machten damals gute Geschäfte. Dieses heikle Thema blieb auf der Tagung ausgespart. Genauso wie die Museen müsste sich der Handel der unangenehmen Frage stellen, welche Rolle er damals spielte. Die Aufarbeitung der Verflechtungen mit dem NS-Kunstraub ist auch für den Handel nur der Anfang, ebenso besteht für die Zeit nach 1945 dringender Klärungsbedarf.

Die Museen gehen voran. Langsam dämmert ihnen, welche Schuld ihre Mitarbeiter damals auf sich geladen haben, wenn sie zugleich als Gutachter wie spätere Käufer bei Ausreisewilligen auftraten. Und dazu noch fürstliche Honorare kassierten, wie es Alexander Sachse vom Museumsverband des Landes Brandenburg für das Neuruppiner Museum beschreibt.

Doch nicht nur die Museen profitierten vom Raub an den eigenen Bürgern, auch viele andere bereicherten sich daran. In Dresden richteten die Staatlichen Sammlungen sogar eine eigene Verkaufsstelle für jene Stücke ein, die sie sich nicht einverleiben wollten. Ein schweinsledernes Verkaufsbuch der Stadt dokumentiert die Weitergaben. Die Polizei etwa übernahm Zielfernrohre aus einer Militariasammlung, die Musikhochschule bekam einen Flügel. Selbst honorige Persönlichkeiten wie der legendäre Kunsthistoriker Fritz Löffler ist darin aufgeführt. Er kaufte einen Teekessel und eine Chiffonniere, der Kreuzkantor erwarb ein Sofa.

Woher die Stücke kamen, bleibt vage. „Wir wissen viel zu wenig über unsere Sammlungen, die Alteigentümer wissen zu wenig über ihre Verluste“, beschreibt Gabriele Köster von den Magdeburger Museen das Dilemma. Wie die beiden Parteien zusammenkommen können, wie Raubgut und rechtmäßiger Besitzer zueinander finden, das wird die Museen auf Jahre beschäftigen. Für NS-Raubkunst gibt es ein Lost-Art-Register. Auch für die Suchenden wie die aktuellen Hüter der in der SBZ und DDR entwendeten Objekte wäre eine solche Datenbank das geeignete Instrument. Eine Sysiphosarbeit, gewiss. Es wäre die nächste große Aufgabe für das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false