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Literatur: Dan Brown unschuldig

Der amerkikanische Schriftsteller gewinnt den Prozess um «Sakrileg»-Plagiatsvorwürfe.

London - Wenige Wochen vor dem Start der Hollywood- Verfilmung des Bestsellers «The Da Vinci Code» von Dan Brown hat das Oberste Gericht in London Plagiatsvorwürfe gegen den Bestseller-Autor zurückgewiesen. «Diese Entscheidung zeigt, dass die Vorwürfe absolut jedweder Grundlage entbehrten», betonte Brown in einer Erklärung.

«Wir sind erleichtert, aber wir haben auch kein anderes Urteil erwartet», sagte eine Sprecherin des US-Verlages Random House, in dem der mehr als 40 Millionen Mal verkaufte Religionsthriller «The Da Vinci Code» (deutscher Titel: «Sakrileg») erschien. Das Gericht habe «sicher gestellt, dass Schriftsteller auch künftig Ideen und historische Forschungen in ihre Arbeit einfließen lassen können.»

Mit dem Aufsehen erregenden Prozess hatten der Neuseeländer Michael Baigent und der Amerikaner Richard Leigh eine Millionenentschädigung angestrebt. Sie hatten behauptet, Brown habe wesentliche Elemente seines Romans ohne Genehmigung aus ihrem bereits mehr als 20 Jahre zuvor erschienenen Sachbuch «Der heilige Gral und seine Erben» übernommen. Nun bleiben die Kläger auf hohen Prozesskosten sitzen. Die beiden hatten allerdings nicht Brown verklagt, sondern dessen Verlag, der zur deutschen Bertelsmann-Gruppe gehört.

Baigent und Leigh hatten verlangt, dass der Weiterverkauf des Brown-Thrillers in Großbritannien unterbunden wird. Zudem sollte der Kinostart des Hollywoodfilms mit Oscargewinner Tom Hanks in der Hauptrolle, der für Mitte Mai vorgesehen ist, verhindert werden.

Dan Brown hatte vor dem Londoner Gericht als Zeuge ausgesagt und dabei alle Beschuldigungen in einer langen Rede zurückgewiesen. Die Plagiatsvorwürfe seien «völlig abstrus». In einer 69 Seiten umfassenden Erklärung war er eine Woche nach der Prozesseröffnung am 27. Februar detailliert auf seine Arbeitsweise und die Schaffung von «The Da Vinci Code» eingegangen. Damit hat er offenbar den Richter überzeugt, der beide Bücher nach eigenem Bekunden aufmerksam gelesen hat.

Der 41-jährige Autor räumte ein, dass er bei der Recherche für sein Buch auch «Der Heilige Gral und seine Erben» von Baigent und Leigh gelesen habe. Das Werk sei aber nur eines von vielen gewesen. Die beiden Kläger warfen Brown vor, insgesamt 15 zentrale Thesen aus ihrem Sachbuch verwendet zu haben - darunter auch die Behauptung, dass Jesus Christus ein Kind mit Maria Magdalena hatte und die Nachfolger heute noch leben. Dazu hatte Brown erklärt, Baigent und Leigh seien nur «zwei von vielen Autoren, die über die Blutlinien- Theorie geschrieben haben». (tso/dpa)

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