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Literatur: Plagiatsvorwurf gegen Bestseller-Autorin

Andrea M. Schenkel nimmt Stellung zu den erhobenen Vorwürfen des Journalisten Peter Leuschner. Ihr Roman "Tannöd" sei ein Plagiat seiner eigenen Bücher zu einem authentischen Mordfall.

Hamburg/Nittendorf - Der Hamburger Verlag Edition Nautilus hat den Vorwurf des Journalisten Peter Leuschner, der Bestseller- Roman "Tannöd" sei ein Plagiat seiner eigenen Bücher zu einem authentischen Mordfall, scharf zurückgewiesen. "Das ist vollkommen abwegig", sagte Verleger Lutz Schulenburg.

Nun wehrt sich auch die Autorin des Bestsellers "Tannöd", Andrea Maria Schenkel, gegen die Plagiatsvorwürfe. Schenkel sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung": "Diese Beschuldigungen sind absurd. Die Sache tut mir richtig weh" und wies die Beschuldigung als "bodenlose Frechheit" zurück. Für ihren Roman habe sie sich vor allem auf Fakten gestützt, die in den frei zugänglichen Akten im Augsburger Staatsarchiv zu finden seien. Leuschners Erkenntnisse beruhten ebenfalls auf diesen Fakten, "daher widersprechen sich meine und seine Schilderungen des Falles auch nicht", sagte die bayerische Hausfrau, die mit "Tannöd" ihren ersten Roman vorlegte. Deshalb aber zu behaupten, die Figuren aus "Tannöd" entstammten eigentlich der Fantasie des Sachbuchautors, sei "lächerlich".

Sachbuch gegen literarisches Werk

Sowohl Leuschners Bücher "Hinterkaifeck. Deutschlands geheimnisvollster Mordfall" (1978) und "Der Mordfall Hinterkaifeck" (1997) als auch Schenkels preisgekrönter Roman "Tannöd" (2006) basieren auf dem realen Ereignis aus dem Jahr 1922 auf einem oberbayerischen Einödhof. Damals brachte dort ein bis heute unbekannter Mörder sechs Menschen um. Der Roman "Tannöd" soll demnächst auch verfilmt werden. Auf den Stoff sei sie durch eine Geschichte in der "Süddeutschen Zeitung" gestoßen. "Natürlich habe ich dann viel gelesen über den Fall von Hinterkaifeck, auch Leuschners Buch", sagte Schenkel der Zeitung.

Leuschner wirft der Autorin aus Nittendorf (Landkreis Regensburg) vor, sie habe die Charakterisierung der Figuren von ihm übernommen. Schulenburg argumentierte, Leuschner habe ein dokumentarisches Sachbuch verfasst. Dagegen habe Schenkel ein literarisches Werk geschaffen. Die historischen Fakten des spektakulären Falls seien urheberrechtlich nicht geschützt und in vielen offenen Quellen nachzulesen. (tso/dpa/ddp)

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