[Kommentare: 21]

Axolotl Roadkill

Plagiatsvorwürfe gegen Helene Hegemann

Der Autor eines Münchener Blogs findet beachtliche Textpassagen im gefeierten Roman "Axolotl Roadkill" - nun äußern sich die 17-jährige Autorin und der Ullstein-Verlag zu den Plagiatsvorwürfen.
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Das Buch ist ein literarischer Überraschungserfolg – von der Kritik fast einhellig gepriesen und im Handel Stapelware. Helene Hegemanns Roman „Axolotl Roadkill“ (Ullstein Verlag), mit dem die 17-jährige Filmemacherin („Torpedo“) als Erzählerin debütiert, belegt auf der aktuellen „Spiegel“-Bestsellerliste Platz fünf. Wie in einem einzigen Rausch erzählt Mifti, die 16-jährige Protagonistin, darin von einer drogenumflorten Reise durch die Berliner Clubnacht, von der spannungsreichen Beziehung zu ihrer verstorbenen Mutter und sexuellen Begegnungen mit beiden Geschlechtern. E-Mails, Zitate aus Songtexten, Briefe und Tagebuchartiges sind Formen, die Hegemann dabei verwendet.

Deef Pirmasens hat in seinem Blog www.gefuehlskonserve.de nun den Vorwurf erhoben, dass einzelne Passagen des Buchs Anleihen bei dem Buch „Strobo“ (Sukultur Verlag) des pseudonymen Berliner Bloggers Airen nehmen. Die von ihm unter dem Titel „Alles nur geklaut?“ zusammengestellten Zitate lassen keinen Zweifel daran, dass Helene Hegemann eine Reihe von Sätzen übernommen und paraphrasiert hat. Erst seit der zweiten Auflage des Buches wird Airen in der Danksagung erwähnt. Außerdem zeigt Pirmasens, dass der den Roman abschließende Brief von Miftis Mutter an ihre Tochter Zeilen aus dem Song „Fuck U“ der Band Archive enthält. Airen selbst hat sich bisher nicht geäußert.

Der Fall hat drei Seiten: eine urheberrechtliche, eine moralische – und eine ästhetische. Zumindest ästhetisch formuliert der Roman in einem Dialog zwischen einem gewissen Edmond und Mifti seine eigene Haltung. Helene Hegemann zeigt sich darin ganz als Kind einer Kultur, die das Collagedenken des Dadaismus und die postmoderne Intertextualität in die Ära des popmusikalischen Sampling und der Mashup-Ästhetik des Internets überführt hat. „Berlin“, sagt Edmond, „is here to mix everything with everything, Alter!“ – „Ist das von dir?“ – „Berlin is here to mix everything with everything, Alter? Ich bediene mich überall, wo ich Inspiration finde und beflügelt werde, Mifti. Filme, Musik, Bücher, Bücher, Gemälde, Wurstlyrik, Fotos, Gespräche, Träume ...“ – „Straßenschilder, Wolken ...“ – „...Licht und Schatten, genau, weil meine Arbeit und mein Diebstahl authentisch werden, sobald etwas meine Seele berührt. Es ist egal, woher ich die Dinge nehme, wichtig ist, wohin ich sie trage.“ – „Es ist also nicht von dir?“ – „Nein. Von so ’nem Blogger.“

Das Zitat stammt aus Airens Blog airen.wordpress.com. Ullstein-Verlegerin Siv Bublitz weist in einer Erklärung darauf hin, dass Helene Hegemann vor Drucklegung auf Nachfrage nur eine – nachgewiesene – Stelle von David Foster Wallace genannt habe: „Offenbar hat sie die Tragweite dieser Frage unterschätzt.“ Die Position des Verlages aber sei eindeutig: „Quellen müssen genannt und ihre Verwendung muss vom Urheber genehmigt werden.“ Das soll nun nachträglich geschehen. Helene Hegemann selbst entschuldigt sich, „insgesamt eine Seite regelrecht abgeschrieben“ zu haben, verteidigt aber ihre Grundhaltung: „Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit.“ Sie schreibt: „Von mir selber ist überhaupt nichts, ich selbst bin schon nicht von mir (dieser Satz ist übrigens von Sophie Rois geklaut)“. Der Roman sei „eher regiemäßig“ entstanden. „Ich bin nur Untermieter in meinem eigenen Kopf.“ Tsp

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 08.02.2010)
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Kommentare [ 21 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von macthepirat macthepirat ist gerade offline | 8.2.2010 10:12 Uhr
Hm
1. jeder schreibt irgendwann irgendwo ab, das ist unvermeidbar weil jeder irgendwann irgendwo etwas schon mal gedacht und eventuell aufgeschrieben hat. dieser Tatsache sollte man sich bewußt sein. 2. besonders griffige Formulierungen (sein oder nicht sein, Viel lärm um nichts. Wm.Schakespeare; Hamlet, Ein Sommernachtstraum?) sollte man mit entsprechenden Verweisen auf den Urheber versehen. Und ihn, sollte er noch Leben und die Urheberschaft halten, vorher um die Freigabe bitten.
3. "Ich bin nur Untermieter in meinem Kopf" - ist ein sehr schöner Satz. ich bitte darum ihn verwenden zu dürfen.
4. Bei der vielzahl von Publikationen heutzutage, dem intensiven Konsum des Bibliophilen kann es durchaus passieren das man unbewußt abschreibt, kopiert, texte in variation übernimmt.... das ist dann nicht ein absichtliches Plagiat.
Die junge Dame ist noch sehr jung, es würde mir schwerfallen ihr vorzuwerfen sie hätte zum Zwecke der Gewinnmaximierung abgeschrieben. Sie gehört einer Generation an die das Wort vom "geistigen Eigentum" anders sieht als ältere Personen. Und in diesem Zusammenhang muß man dem Ullstein-Lektorat den Vorwurf machen nicht genauer nachgehakt zu haben.
Meine Freunde würden sich schön wundern wenn ich anfangen würde lyrische Texte zu schreiben aber nicht mal im Ansatz im täglichen Gebrauch der Sprache etwas davon erkennen ließe...nun ist natürlich ein Unterschied zwischen Alltagsgebrauch und Prosa-Poesie texten. Obwohl, ich kenne Schriftsteller die selbst im Alltag, bei den banalsten Dingen, Sätze raushauen das es mir glatt die Füße wegzieht weil ich nie im Leben auf diese Formulierung gekommen wäre.
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von Anselmo Anselmo ist gerade offline | 8.2.2010 10:15 Uhr
Akin hätte gleich wieder seine Anwälte eingeschaltet.
Na immer hin erkennen Autorin und Verlag es zähneknirschend an. Da kann der Autor in einer unkomplizierten Verhandlung auch was für seinen Geldbeutel tun. Erfolg genug hat das Ding ja. Auf so etwas kann Alexander Wallasch nicht hoffen, denn als der Fatih Akin in einer privaten Email darauf hinwies, das sich selbiger für "Soul KItchen" ordentlich in Wallaschs Roman bedient hätte, schickte Akin sofort seine Anwälte mit einem Sperrfeuer von Unterlassungserklärungen und Einstweiligen Verfügungen. So massiv, das die sogar bei WELT und Hamburger Abendblatt landeten und deren BErichterstattung massiv beeinflussten. Das Abendblatt wurde soagr genötigt einen ganzen Artikel aus dem Netz zu nehmen. So gesehen geben Ulstein und Autorin hier ja noch eine "gute" Figur ab: Sind eben erwischt worden. und zeigen wenigstens jetzt Arsch. Da wird der beklaute Autor eben in einer kurzen Verhandlung ein paar Prozente abgreifen und alle sind zufreiden.
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von kasupke kasupke ist gerade offline | 8.2.2010 10:22 Uhr
Untermieter...
...im eigenen Kopf kann man schlecht mit Dadaisten vergleichen. Die hatten nämlich Substanz.
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von Macabelle Macabelle ist gerade offline | 8.2.2010 10:35 Uhr
So nett
und überheblich habe ich noch keinen Diebstahl entschuldigt gesehen. Pfffft!
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von unbekannt | 8.2.2010 11:34 Uhr
Der Vergleich ...
mit Dadaismus und Sampling ist nicht treffend, weil man bei diesen Collageweisen eben explizit merkt, dass Fremdmaterial verwendet worden ist! Hier haben wir es mit einem expliziten Diebstahl zu tun! Sie tat ja so, als ob es eben kein Fremdmaterial gewesen sei!
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von auguste auguste ist gerade offline | 8.2.2010 11:48 Uhr
Frechheit siegt?
Wenn das alles so einfach und super ist, dann kopiere ich jetzt gleich Helene Hegemanns Roman und setze meinen Namen darunter. Im Vorwort bedanke ich mich freundlich bei ihr. Mein Motto dabei: "Kopieren und Kassieren".
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von titanic titanic ist gerade offline | 8.2.2010 12:51 Uhr
Helene Hegemann ist ein verdammt kluges Mädchen!
Ich hoffe nur, dass sie sich von unserem spießig-verlogenen und doppelmoraligen Kulturbetrieb nicht durch den Wolf drehen, deformieren und verheizen lässt.

Es wäre schade um sie und ihren klug und kreativ bewohnten Kopf!

Ich wünsch mir noch weitere Breitseiten von Torpedos von Dir, Helene!
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von fsiggi fsiggi ist gerade offline | 8.2.2010 14:52 Uhr
Sie ist mutmaßlich eine Straftäterin
Es düfte sich in diesem Fall um eine unerlaubte gewerbsmäßige Verwertung im Sinne des §108a UrhG handeln. Darauf stehen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft müsste ein Verfahren eröffnen, denn es handelt sich nach §109 UhrG um ein Offizialdelikt.
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von l.virto l.virto ist gerade offline | 8.2.2010 22:20 Uhr
Mein Hirn
ist dem Haus- und Grundbesitzerverein beigetreten - ich muss dringend zum Mieterschutzbund!


ach:



Zitat von fsiggi

Es düfte sich in diesem Fall um eine unerlaubte gewerbsmäßige Verwertung im Sinne des §108a UrhG handeln. Darauf stehen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.



In Berlin? Daß hier noch keiner auf den Zug aufspringt und sich über die Berliner Justiz echauffiert... Zudem: da kommt bestimmt das Jugendstrafrecht zum Tragen, vielleicht kriegt der Papa ja ein paar mahnende Worte. Oder so. Oder ein Trainingslager in der Wildnis.


Hach, jung möchte man doch sein. Manchmal. Wieder.

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von arthur_dent arthur_dent ist gerade offline | 15.2.2010 5:01 Uhr
Fall fuer die Staatsanwaltschaft ?
> Sie ist mutmaßlich eine Straftäterin
> Es düfte sich in diesem Fall um eine unerlaubte
> gewerbsmäßige Verwertung im Sinne des §108a UrhG handeln.
> Darauf stehen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.

Spanneder:

§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),

1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft....
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von changnoi changnoi ist gerade offline | 8.2.2010 12:56 Uhr
"gut geklaut
ist besser als selber schlecht erfunden."
siehe Giacometti fuer 104 mio.
die origiale kommen aus ost-afrika. picasso nicht besser.
helene hegemann? bist du die tochter von dimitri?
wenn ja bestell deinem papi mal nen lieben gruss von...

Comment
von bnb bnb ist gerade offline | 8.2.2010 13:09 Uhr
Auf dem Boden bleiben, lieber TSP
Den Satz "Helene Hegemann zeigt sich darin ganz als Kind einer Kultur, die das Collagedenken des Dadaismus und die postmoderne Intertextualität in die Ära des popmusikalischen Sampling und der Mashup-Ästhetik des Internets überführt hat." kann man vielleicht in einer Proseminarsarbeit verwenden, weil man das betreffende Buch nicht gelesen hat. Er rechtfertigt es aber in keiner Weise, geistige Hehlerware als eigenständiges Kunstwerk durchgehen zu lassen.
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von hansbaum hansbaum ist gerade offline | 8.2.2010 16:05 Uhr
digitaler kolonialismus
die sample-theorie als kulturelles phänomen zu erklären, gehört zu den elegantesten umschreibungen von geistigem diebstahl, dabei ist es nichts anderes als eine form von digitalem kolonoalismus. mir gehört was ich gesehen, gehört oder gerochen habe (siehe übrigens der gesampelte kunstraub in avatar) wenn es nur der eigenen bedeutungs- und gewinnmaximierung dient. fräulein hegemann ist noch der pubertät und hat noch lernschonraum, wobei man bei dem haushalt, aus dem sie stammt genauer schauen muss, denn dort weis man das. wenn hegemann senior geistig bestohlen wird, wäre er nicht geehrt ob der aufmerksamkeit, er würde auf sein urheberrecht pochen und vielleicht kasse machen.
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von betrachter betrachter ist gerade offline | 8.2.2010 16:17 Uhr
Hat sie das nun von den Chinesen?
Oder von den Piraten?

Und für Geklautes eine Danksagung zu schreiben - ist das dumm oder dreist?
Comment
von betrachter betrachter ist gerade offline | 8.2.2010 16:53 Uhr
Beim NDR gabs eine Redakteurin
die schrieb Drehbücher unter falschem Namen.

Würde mich nicht wundern, wenn sich rausstellt, dass das Buch von Helene in Wahrheit von ihrem Vater stammt... ;-)
Comment
von commentator commentator ist gerade offline | 8.2.2010 19:34 Uhr
@ betrachter
Ich würde mich nicht wundern, wenn Sie da ziemlich richtig liegen ...
Comment
von Finn Finn ist gerade offline | 8.2.2010 17:24 Uhr
Jung und genial
Das Phänomen Lars Windhorst lässt grüßen.
Comment
von paulr paulr ist gerade offline | 8.2.2010 17:58 Uhr
mitunter
lese ich etwas, das ich auch denke, woanders und denke: der Verfasser lebt in der gleichen Welt
wie ich. Hat der es besser formuliert als ich es könnte übernehme ich das dann eventuell.
Ich halte es da mit George Clinton der sich freute, daß so viele seine Musik samplen und forderte die Fans/Benutzer seiner Musik sollten ihm ihren Respekt auch durch Geldzahlungen erweisten.
"Plagiat" und "Verklagen" rufen geht an der sache vorbei. Als geradezu verwerflich empfinde ich es wenn ich mit Farben kleckse wegen eines wüstenRots oder eines blaupunkts verklagt werden zu können, weil eine Firma darauf ein Patent hat.
Comment
von ABCXYZ ABCXYZ ist gerade offline | 8.2.2010 18:25 Uhr
...
"Helene Hegemann zeigt sich darin ganz als Kind einer Kultur, die das Collagedenken des Dadaismus und die postmoderne Intertextualität in die Ära des popmusikalischen Sampling und der Mashup-Ästhetik des Internets überführt hat"

Ich bin mir sicher, der Autor hat nach dem Verfassen dieser Zeilen eine Orgasmus gehabt.
Comment
von changnoi changnoi ist gerade offline | 8.2.2010 19:23 Uhr
der idiot
kopiert,
das genie klaut
Comment
von felix felix ist gerade online | 14.2.2010 14:37 Uhr
@titanic
...umgekehrt: 'klug' ist sie sicher nicht, jedenfalls ist mir nichts aufgefallen, das diese Bezeichnung verdienen würde.

Und: Der 'spiessig-verlogene Kulturbetrieb' hat sie ja erst aufs Schild gehoben, indem sie als 'Autorin' alle Ingredienzien lieferte, bei denen modisch-progressive Kritiker ausrasten:
minderjährig-oversexed- Fäkal- Anal- und Spermasprache- Drogen gepaart mit dem 'ich scheiss was auf dies Welt....'
Toll! Und noch nie gelesen.... ?
Das Problem ist nicht die Abschreiberin- das Problem sind die Kritiker.

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