zum Hauptinhalt

DDR-Grenzer: Bautzen oder Dauerfeuer

Zwischen Anpassung und Aufruhr: Der Historiker Gerhard Sälter hat die Geschichte der DDR-Grenzsoldaten geschrieben.

Stefan Kolditz, Autor des Fernsehfilms „An die Grenze“ im ZDF, hatte ein starkes Motiv für seinen Film: Einst selbst als Wehrpflichtiger Grenzsoldat der DDR, wollte er zeigen, dass die Grenzer „nicht diese gehirnlosen, schießwütigen Monster waren, als die sie von westlicher Seite dargestellten wurden.“

Man wüsste gern, wo und wann das geschehen sein soll. Viel besser kannte man in der Bundesrepublik das Foto des Grenzsoldaten, der beim Mauerbau 1961 beherzt mitsamt seinem Karabiner über den Stacheldraht in die Freiheit sprang. Dass es auch bedenkenlose Todesschützen und sogar Exzesstäter unter den Grenzsoldaten der DDR gab, war und ist allerdings unleugbar; sie wurden übrigens nach 1989 milder bestraft als Deserteure und Schießbefehlsverweigerer von der DDR-Justiz. Aber nie haben Bundesbürger im Westen daran gezweifelt, dass die wehrpflichtigen Grenzsoldaten der DDR ihren Dienst unter Zwang und genauso unlustig verrichtet haben wie die Wehrpflichtigen der Bundeswehr – obwohl (oder weil) ihnen die Grenzorgane der DDR bei der Einreise ihr hässlichstes Gesicht zeigten. Oder zeigen mussten, denn auch das gehörte zum Dienstreglement. Dass sie noch ein anderes Gesicht hatten, sah man am 9. November 1989.

Grund genug für einen Blick zurück ohne Zorn: Wer die ganze Wahrheit über Konformität, Repression und – auch das gab es natürlich – Verweigerung in den Grenzorganen der DDR wissen will, kann sich jetzt an eine seriöse Studie halten, die sich auf deren eigene Akten und Überlieferungen und die Unterlagen der Birthler-Behörde stützt; denn natürlich war auch das Ministerium für Staatssicherheit ein Hauptakteur in den Grenzorganen der DDR. Herausgeber der Studie ist das Militärgeschichtliche Forschungsamt in Potsdam, Verfasser der Historiker und Mitarbeiter der Gedenkstätte Berliner Mauer Gerhard Sälter. Auf fast 500 Seiten kommt er zu dem Ergebnis, dass die individuelle Mitwirkung der Grenzpolizisten und Grenzsoldaten weniger auf Identifikation mit dem SED-Regime beruhte, sondern „wesentlich auf einem Wirkungsgeflecht aus militärischer Sozialisation, intensiver Überwachung und Angst vor Strafe“. Dass sie sich diesem Regime fügten, zeugt demnach eher von praktischer Vernunft und Untertanenverstand als von Hirnlosigkeit und blinder Schießwut. „Die meisten“, konstatiert Gerhard Sälter am Ende seiner Studie, „haben sich mit der Hoffnung begnügt, dass sie nicht in diese Situation kommen, und den meisten blieb eine praktische Entscheidung erspart. Bei denen, die mit einer Flucht konfrontiert wurden und geschossen haben, determinierten im Moment der Entscheidung die militärische Sozialisation, die eingeübten Routinen, der internalisierte Druck und die Angst vor Strafe das Handeln.“

Besonders perfide war allerdings, dass es für den ominösen – weil schriftlich nie fixierten – Schießbefehl keine verbindlichen Richtlinien gab, außer der täglichen mündlichen „Vergatterung“, an die sich der Grenzsoldat und spätere Dissident Lutz Rathenow noch heute erinnert: „Grenzverletzer sind zu vernichten, war die Pointe.“ Rathenow erzählt seine Wandlung vom braven Grenzsoldaten zum aktiven Bürgerrechtler in einem Sammelband über Anpassung und Widerstand in der DDR unter dem Titel „Die Schuld der Mitläufer“ (Pantheon Verlag, München 2009). Sich selbst nennt er einen „überzeugten Antipazifisten“, und „außerdem wollte ich studieren, um nicht Arbeiter oder Soldat werden zu müssen.“ Zum Täter zu werden, ist ihm erspart geblieben. Wie schnell das gehen konnte, erfuhr er durch einen Zwischenfall, bei dem vom Nachbarregiment der 16-jährige Sohn des Dorfwirts erschossen wurde, als er im Rausch an den Metallzaun vor dem Minenstreifen pinkelte. Die Posten hatten das aus der Entfernung als Fluchtversuch gedeutet und, da er auf Zuruf nicht reagierte, geschossen. Die beiden Schützen wurden „wegen vorbildlicher Pflichterfüllung ausgezeichnet. Damals wurde jedem klar: Wer an der Grenze einen Flüchtling oder vermeintlichen Flüchtling tötet, sichert den Frieden, wird von seiner Armee gedeckt und vom Staat dekoriert.“ Rathenow bestätigt auch eine Feststellung Sälters in einer fatalen Einzelheit: Die wehrpflichtigen Grenzschützer waren nicht – wie Polizisten für den Fall gezielter Warn- und Beinschüsse – als Scharfschützen ausgebildet, sondern „hatten Maschinenpistolen, die bei größerer Entfernung auf Dauerfeuer gestellt werden mussten, damit ja keiner die DDR verlassen konnte.“

Sälter stellt die gesamte Geschichte des DDR-Grenzregimes bis 1965 dar, als es mit der neuen Grenzordnung vom März 1964 seine endgültige Gestalt angenommen hatte. Die erste Grenzverordnung erging 1952 bei der Übernahme der Befehlsgewalt von der Sowjetarmee, die letzte durch das Grenzgesetz von 1982.

Hart wurde gegen Grenzer verfahren, die sich weigerten, auf Flüchtlinge zu schießen. Wer nur einfach nicht geschossen hatte, wurde lediglich disziplinarisch belangt; wer einen ausdrücklichen und direkten Schießbefehl verweigerte, musste mit Strafverfolgung rechnen. So erhielt ein Verweigerer, dessen Hauptmann daraufhin selbst geschossen und den Flüchtling am Bein verletzt hatte, zehn Jahre Haft; auf Anweisung des MfS im meistgefürchteten Zuchthaus Bautzen II. Hätte er sich hirnlos und schießwütig verhalten und den Fliehenden selbst ins Bein geschossen, wäre er im wiedervereinigten Deutschland nach 1989 straflos geblieben.

– Gerhard Sälter:

Grenzpolizisten.

Konformität, Verweigerung und Repression in der Grenzpolizei und den Grenztruppen der DDR

1952 bis 1965,

Ch. Links Verlag,

Berlin 2009,

84 Seiten, 34,90 Euro.

Hannes Schwenger

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false