zum Hauptinhalt
Maxim Biller

© ddp

Literatur: Neuer Prozess um Roman "Esra"

Das Buch von Maxim Biller bleibt verboten, entschied das Bundesverfassungsgericht im Oktober. Jetzt beschäftigt der stark autobiografisch gefärbte Roman erneut die Justiz.

Das Landgericht München I muss sich erneut mit "Esra" befassen. Die 9. Zivilkammer erörtert an diesem Mittwoch in mündlicher Verhandlung die Zivilklagen von Billers Ex-Freundin und deren Mutter, die jeweils 50.000 Euro Schmerzensgeld verlangen. Sie argumentieren, durch ihre Darstellung in dem Roman seien sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden.

Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober dieses Jahres das weitere Erscheinen des Romans endgültig untersagt. Das 2003 herausgekommene Buch verletze das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin, weil sie eindeutig als "Esra" erkennbar sei und der Roman intimste Details der Liebesbeziehung zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schildere, befanden die Verfassungsrichter. Sie wiesen damit eine Verfassungsbeschwerde von Billers Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch im Wesentlichen ab und bestätigten ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2005. (feh/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false