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Rechtsstreit: "Esra" soll entschädigt werden

Gerichtsurteil im Streit um den Roman "Esra" von Maxim Biller: Die Ex-Freundin des Autors soll eine Entschädigung erhalten. Intime Details aus ihrem Leben waren wiedererkennbar.

Der Veröffentlichung des Romans "Esra" folgte ein jahrelanger Rechtsstreit für Maxim Biller und seinen Verlag Kiepenheuer & Witsch. Am Mittwoch fällte das Gericht erneut ein Urteil zu Gunsten der Kläger. Die ehemalige Freundin des Autors, Ayşe R., bekommt 50.000 Euro Schmerzensgeld  für die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Landgericht München sah es als erwiesen an, dass die gleichnamige Hauptfigur des Romans eindeutig als die Ex-Freundin zu erkennen sei und intime Details der Liebesbeziehung zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schildert. 

Jahrelanger Rechtsstreit

Seit 2003 zieht sich der Streit um das umstrittene Buch. Bereits kurz nach der Veröffentlichung wurde das weitere Erscheinen untersagt, die Begründung der Richter basierte auch damals schon auf der Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Es folgten Rechtsstreitigkeiten über weitere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde des Verlags ab - das Buch durfte nicht weiter verkauft werden. Die Mutter R.s,  fordert ebenfalls Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro - wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. (tbe/dpa)

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