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MEHR IM INTERNET: Broschüre und Beratungsstellen

Zu Patientenverfügungen informiert eine Broschüre des Bundesjustizministe-riums, zu bestellen unter www.bmj.

Zu Patientenverfügungen informiert eine Broschüre des Bundesjustizministe-

riums, zu bestellen unter www.bmj.bund.de oder beim Publikationsversand der Bundesregierung

(01805/778090, publikationen@bmj.bund.de).

Auch die Bundeszentrale Patientenverfügung berät: www.patientenverfuegung. de, Tel.: 030/613904-11 oder -12.

Eine Liste der Berliner

Betreuungsvereine findet man unter www.berliner- betreuungsvereine.de,

Tel.: 030/856980-0.

Damit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Ernstfall gefunden werden, sollte man einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bei sich tragen, etwa einen Zettel im Portemonnaie. Die Dokumente sollten zu Hause an einem sicheren, aber gut zugänglichen Ort liegen, den eine Person des Vertrauens kennt.

Außerdem kann man seine Patientenverfügung – sofern sie mit einer Vorsorgevollmacht gekoppelt ist – beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren

lassen (einmalige Gebühr von durchschnittlich

12,70 Euro, Netz: www.

vorsorgeregister.de). sizo

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