zum Hauptinhalt

Kultur: Mendelssohn-Bank: Der Prozess betraf nicht die Jägerstr. 51

Das im Jahr 1999 von der Berliner Ärzteversorgung erworbene ehemalige Stammhaus der Mendelssohn-Bank, Jägerstr. 51, war nicht Gegenstand der Klage, die am Freitag vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt worden ist.

Das im Jahr 1999 von der Berliner Ärzteversorgung erworbene ehemalige Stammhaus der Mendelssohn-Bank, Jägerstr. 51, war nicht Gegenstand der Klage, die am Freitag vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt worden ist. Der Tagesspiegel hatte am 29. und 31.8. berichtet, dieser Prozess des Mendelssohn-Erben Julius H.Schoeps betreffe die zwei letzten dort noch bestehenden Gebäude der Mendelssohns, Nr. 49/50 und auch Nr. 51. Das Haus Nr. 51 ist jedoch seit 1999 im Grundbuch als Besitz der Ärzteversorgung eingetragen, wie deren Aufsichtsausschuss dieser Zeitung mitteilte. Das von der Klage betroffene Haus Nr. 49/50 wiederum wurde 2001 vom seinerzeit im Grundbuch eingetragenen Eigentümer Deutsche Handelsbank rechtmäßig an die Verwaltungsgesellschaft Deutscher Apotheker verkauft. Der Kläger-Anwalt, Lutz Krüger, hatte gegenüber dem Tagesspiegel behauptet, beide Eigentümerwechsel seien noch nicht abgeschlossen. Wegen zahlreicher Formfehler wurde die Schoeps-Klage abgewiesen. tl

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false