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Kultur: Menschenrechte: Eigener Maßstab

Darf der das? Für George W.

Darf der das? Für George W. Bush ist der Krieg gegen den Terror in einem Punkt am Ende. Er meint, auf das III. Genfer Abkommen zur Behandlung von Kriegsgefangenen weitgehend verzichten zu können. Sein Argument: Die Guantanamo-Häftlinge sind keine Kriegsgefangenen, sondern "unlawful combatants", unrechtmäßige Kombattanten.

Das ist keine Bush-Kategorie, sondern ein Begriff aus dem Kriegsrecht. Dies unterscheidet zwischen den eigentlichen Streitkräften und Kombattanten, die für die Armee zu den Waffen greifen, ohne Teil der Streitkräfte zu sein. Dies unterscheidet zusätzlich zwischen legaler und illegaler Gewalt. Legale Gewalt sind gewöhnliche Kampfhandlungen. Illegal ist die Gewalt, wenn sie sich nicht mehr im Rahmen des kodifizierten Kriegsrechts bewegt, etwa wenn ein Zivilist plötzlich eine Pistole nimmt und damit Soldaten des Gegners tötet.

Dieser Zivilist wäre als "unrechtmäßiger Kombattant" am Krieg beteiligt - und hätte daher keinen Anspruch, als Kriegsgefangener zu gelten. Anders als diese dürfte er auch für seine Tat bestraft werden. Armee-Angehörige und "rechtmäßige" Kombattanten können für Kampfhandlungen dagegen nicht zur Rechenschaft gezogen werden - nur bei Kriegsverbrechen liegt der Fall anders.

Die Einordnung der Taliban-Kämpfer unter die Kategorie des "unlawful combatant" ist rechtlich jedoch nicht so einfach möglich, wie Bush es gerne hätte: Die Taliban sind Waffenträger in militärisch organisierten Strukturen und auch ohne förmliche Kriegserklärung Gegner der Amerikaner. Dass ihre Regierung international nicht anerkannt war, spielt für ihre völkerrechtliche Fähigkeit, Kriegspartei zu sein, keine Rolle.

Bei den Al-Qaida-Kämpfern hängt die Beurteilung mehr von tatsächlichen als von rechtlichen Fragen ab. Wie Taliban und Al Qaida verflochten sind, ist ungewiss. Doch auch wenn man sie als unabhängig operierende Einheiten betrachtet, hätte die Al-Qaida-Kämpfer aufgrund ihres Auftretens und Handelns möglicherweise Kombattanten-Status und wären als Kriegsgefangene zu behandeln. Kriegsgefangene dürfen jedoch nur, anders als Bush es plant, von Gerichten verurteilt werden, denen auch die Angehörigen der US-Streitkräfte unterworfen sind: ständigen Militärgerichten.

Doch selbst wenn Bush an seiner Klassifikation als "unlawful combatants" festhält, befreit ihn dies nicht ganz vom Genfer Abkommen, das es grundsätzlich verbietet, Gefangene entwürdigend zu behandeln. Sollte ihm dies gleichgültig sein, müsste er zumindest die Menschenrechte achten. Sie verlangen dasselbe.

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