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Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

© Soeren Stache/dpa

MeToo und die Museen: Die Kunst muss frei bleiben

Was soll man mit Bildern machen, die unter Sexismus-Verdacht stehen? Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, und Kunstverbände äußern sich zur MeToo-Debatte.

Auch der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, hat sich jetzt zum Umgang der Museen mit Bildern geäußert, die unter Sexismus-Verdacht stehen. Zuletzt sorgte für Aufsehen, dass die Manchester Art Gallery das Gemälde „Hylas und die Nymphen“ von J. W. Waterhouse aus dem Jahr 1896 von der Wand genommen hatte, da es den nackten, weiblichen Körper als bloße Dekoration zeige. Parzinger erklärte hierzu: „Kunst muss frei sein, und Museen sind Orte freien und kritischen Denkens. Gerade wir Deutsche haben mit Zensur in der Kunst viel zu schreckliche Erfahrungen gemacht, als dass wir hier leichtfertig einem äußerst fragwürdigen Trend folgen sollten. Was wäre dann noch der Unterschied zu Ländern, in denen zum Beispiel keine Bilder mit Nackten gezeigt werden dürfen, und die wir dafür gerne hart kritisieren?“

Zur Absage von Ausstellungen des Malers Chuck Close oder des Modefotografen Bruce Weber, die sexueller Übergriffe verdächtig sind, sagt Parzinger außerdem: „Wenn ein Künstler sich strafbar gemacht hat, muss er selbstverständlich zur Verantwortung gezogen werden. Wann ein Museum einen Künstler im Rahmen einer Vernissage groß feiern möchte, muss es selbst entscheiden. Aber seine Kunst zu ächten, finde ich inakzeptabel. Kunst kann sich nicht strafbar machen, sie ist entweder gut oder schlecht.“

Verbote spielen Kunstfeinden in die Hände

Auch in den Künstlerverbänden wird die MeToo-Debatte geführt. Annebarbe Kau vom Vorstand des Deutschen Künstlerbunds bezweifelt wie Parzinger, ob die Absage einer Ausstellung der richtige Weg ist. Bei Übergriffen jeglicher Art nannte sie ihren Verband eine Anlaufstelle für betroffene Künstler. Kau betonte außerdem, dass es im Verhältnis von Maler und Modell klare Regeln geben müsse – für beide Seiten. Das Atelier sei ein Freiraum, ein Ort der Intimität, umso wichtiger wären klare Absprachen. Dies gelte ebenso für die Fotografie und die Videokunst.

Cornelia Renz, Sprecherin des Berufsverbands Bildender Künstler (BBK), warnte davor, dass Verbote jenen in die Hände spielen könnten, die die künstlerische Freiheit beschränken wollten. Die Kunst rufe nach Regelüberschreitungen, darin bestehe ihre symbolische Funktion: Grenzen zu verschieben, so Renz. Allerdings dürften die Künstler nicht über dem Gesetz stehen. Der BBK hatte vor eineinhalb Jahren unter seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema Gleichberechtigung gemacht, genauer: zur Einkommenssituation von Frauen und deren Präsenz am Markt. Machtmissbrauch sei durch strukturelles Ungleichgewicht bedingt, so die BBK-Sprecherin.

Die Geschäftsführerin des Landesverbands Berliner Galerien, Annemone Vostell, bezeichnete ebenfalls ihre Organisation als Anlaufstelle bei Beschwerden, erfahre ein Künstler oder eine Künstlerin durch einen Galeristen Nötigung. Bislang sei dies jedoch nicht geschehen, Künstler hätten sich bisher nur mit Fragen zur Abrechnung gemeldet.

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