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Kultur: Metropol-Mitarbeiter gewinnt gegen Land Berlin

Auch wenn der Pressesprecher des Kultusenators bereits heftig dementieren läßt: Es könnte sein, daß die gekündigten Mitarbeiter des Brliner Metropol-Theaters wieder eingestellt werden müssen.Jetzt hat das Berliner Bühnenschiedsgericht entschieden, daß ein Ex-Bühneninspektor des geschlossenen Operettenhauses vom Land Berlin weiterbeschäftig werden muß.

Auch wenn der Pressesprecher des Kultusenators bereits heftig dementieren läßt: Es könnte sein, daß die gekündigten Mitarbeiter des Brliner Metropol-Theaters wieder eingestellt werden müssen.Jetzt hat das Berliner Bühnenschiedsgericht entschieden, daß ein Ex-Bühneninspektor des geschlossenen Operettenhauses vom Land Berlin weiterbeschäftig werden muß.In dem als Pilotverfahren angesehenen Prozeß war nicht gegen die in Konkurs gegangene Metropol Betriebs GmbH geklagt worden, sondern direkt gegen das Land, das wieder als Arbeitgeber angesehen wurde.Somit wäre die Kündigung rechtlich ungültig, da das Land den Pachtvertrag der Metropol Betriebs GmbH schon vor dem Konkurs aufgekündigt habe und die Betriebsstätte damit wieder an es zurückgefallen sei.Das Land Berlin wird in die Berufung gehen.Doch wenn die anderen 296 gekündigten Metropol-Mitarbeiter ebenfalls diesen Weg beschreiten, könnte auf das Land eine Prozeßlawine zukommen.Das Schiller-Theater läßt grüßen. Tsp

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