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Kultur: Metropol-Theater

Kündigungen unwirksamNach einer Entscheidung des Berliner Landesarbeitsgerichtes sind die Kündigungen der Mitarbeiter des seit Sommer 1997 geschlossenen Metropol-Theaters in Berlin-Mitte unwirksam.In einem Urteil zur Klage eines Portiers wurde die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, daß das Arbeitsverhältnis seit dem 1.

Kündigungen unwirksamNach einer Entscheidung des Berliner Landesarbeitsgerichtes sind die Kündigungen der Mitarbeiter des seit Sommer 1997 geschlossenen Metropol-Theaters in Berlin-Mitte unwirksam.In einem Urteil zur Klage eines Portiers wurde die Auffassung der Vorinstanz bestätigt, daß das Arbeitsverhältnis seit dem 1.August 1997 wieder mit dem Land Berlin besteht.Eine Sprecherin der Kulturverwaltung sagte dazu, daß ihre Behörde diesen Rechtsstreit bis zum Bundesarbeitsgericht ausfechten werde.Das Gericht vertritt die Auffassung, das Land Berlin habe bei der Kündigung des Überlassungs- und Pachtvertrages versäumt, nach außen deutlich erkennen zu lassen, daß es keine weitere Verpachtung mehr beabsichtige und deshalb eine endgültige Stillegung des Hauses akzeptiere.Dann wären die Kündigungen wirksam gewesen.

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