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Kultur: Naumann plädiert in Moskau für eine Politik der kleinen Schritte

In Sachen Beutekunst sei noch nicht das letzte Wort gesprochen. Das jedenfalls erhofft sich der Kulturbeauftragte des Bundeskanzlers, Staatsminister Michael Naumann.

In Sachen Beutekunst sei noch nicht das letzte Wort gesprochen. Das jedenfalls erhofft sich der Kulturbeauftragte des Bundeskanzlers, Staatsminister Michael Naumann. Er wird heute an Wladimir Putin Teile des Bernsteinzimmer übergeben, das in den Wirren des Zweiten Weltkrieges aus den Museen in Zarskoje selo bei St. Petersburg verschwand. Eben dort, im Thronsaal des Katharinenschlosses, wird Naumann die einzigen bisher wieder aufgetauchten Stücke des berühmten Zimmers übergeben - die florentinischen Mosaiken und eine Holzkommode. Sie sollten Anfang 1997 auf dem schwarzen Markt verkauft werden, bevor sie die deutsche Polizei beschlagnahmte.

Im Gegenzug erhielt Naumann gestern vom russischen Kultusminister Michail Schwydkoj die offizielle Ausfuhrgenehmigung für 101 Zeichnungen und Drucke, die sich bis Kriegsende in der Bremer Kunsthalle befanden: darunter Arbeiten von Dürer, Rubens, Goya und Toulouse-Lautrec. Bei der Übergabe, so Naumann, handele es sich nicht um ein "Paketgeschäft, sondern um zwei von einander unabhängige Rechtsakte". Ähnlich hatte sich Schwydkoj am Donnerstag im Staatsfernsehen geäußert: Von einem Austausch könne nicht die Rede sein, vielmehr finde eine "Rückgabe von Kunstgegenständen statt, die sich gesetzwidrig auf dem Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates befanden."

Seit Anfang der Neunziger streiten Russland und die Bundesrepublik um das Schicksal der sogenannten Beutekunst. Dabei handelt es sich um fünf Millionen Kunstgegenstände, die Stalins Beutekommissare nach Ende des Zweiten Weltkriegs aus deutschen Kunstsammlungen in die Sowjetunion verbrachten. Zwar hatten sowohl UdSSR-Präsident Michail Gorbatschow als auch der russische Staatschef, Boris Jelzin, die Rückgabe zugesagt. Völkerrechtlich verbindliche Abkommen wurden dazu 1990 und 1992 unterzeichnet. Das russische Parlament verabschiedete 1997 jedoch ein Gesetz, das die Trophäen zu russischem Kulturbesitz erklärt. Da laut russischem Grundgesetz internationales vor nationalem Recht rangiert, weigerte sich Jelzin, die Vorlage in Kraft zu setzen. Beide Kammern des Parlaments überwanden sein Veto jedoch, und im Juni letzten Jahres verpflichtete das Verfassungsgericht den Kremlherrscher dazu, dem Willen der Abgeordneten zu folgen. Lediglich Kunstgegenstände von Verfolgten des NS-Regimes oder aus Drittländern, die Deutschland während des Zweiten Weltkrieges okkupiert hatte, sollen zurückgegeben werden. Naumann will das leidige Thema bei einem Vier-Augen-Gespräch mit Putin dennoch anschneiden. Deutschland erhalte seinen Rechtsanspruch auf Rückgabe aufrecht, so Naumann. Einschlägige Ziele könnten jedoch nur durch die "Politik der kleinen Schritte" erreicht werden, die letztendlich auch zur Wiedervereinigung Deutschlands geführt habe.

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