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Kultur: Neuordnung der Wahlkreise: Zweite Wahl: Direktmandate entscheiden nicht über die Mehrheit im Bundestag

Bei der nächsten Bundestagswahl 2002 werden nur noch 299 statt bisher 328 Abgeordnete direkt gewählt. Insgesamt soll die Zahl der Volksvertreter von 656 (ohne die derzeit 13 Überhangmandate) auf 598 sinken.

Bei der nächsten Bundestagswahl 2002 werden nur noch 299 statt bisher 328 Abgeordnete direkt gewählt. Insgesamt soll die Zahl der Volksvertreter von 656 (ohne die derzeit 13 Überhangmandate) auf 598 sinken. Ein Direktmandat erhält, wer im heimischen Wahlkreis die meisten Erststimmen gewinnt - unabhängig davon, ob seine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Die gleiche Anzahl von Abgeordneten zieht über die so genannten Landeslisten in den Bundestag ein. Hier sind ebenfalls 299 Mandate zu gewinnen. Sie werden im Verhältnis der Zweitstimmen der Parteien verteilt. Damit eine Partei in diesen Genuss kommt, muss sie mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen auf sich vereinigt haben. Landeslisten können nur von Parteien aufgestellt werden. Die Zweitstimme entscheidet letztlich über die Zusammensetzung des Bundestags. Denn: Hat eine Partei mehr Sitze über die Direktmandate erreicht als ihr nach den Zweitstimmen eigentlich zustehen, wird den konkurrierenden Parteien dieser Nachteil über die so genannten Überhangmandate wieder ausgeglichen. Erreicht eine Partei drei oder mehr Direktmandate, erhält sie ebenfalls entsprechend ihrem Anteil bei den Zweitstimmen zusätzliche Mandate. Das ist bisher nur der PDS gelungen.

lha

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