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Kultur: NS-Zwangsarbeiter: Zwei Wochen bis zur ersten Rate. Wie es nach dem Beschluss des Parlaments weitergehen könnte

Während sich nun bei den Rechtsanwälten, die monatelang über Rechtssicherheit stritten, die Gemüter abkühlen dürften, beginnt für die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" die heiße Phase. Sie soll das Geld zu den meist 70 bis 90 Jahre alten Opfern bringen, sobald der Bundestag die Auszahlung freigegeben hat.

Während sich nun bei den Rechtsanwälten, die monatelang über Rechtssicherheit stritten, die Gemüter abkühlen dürften, beginnt für die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" die heiße Phase. Sie soll das Geld zu den meist 70 bis 90 Jahre alten Opfern bringen, sobald der Bundestag die Auszahlung freigegeben hat.

Wie viele Opfer genau sich bei den sieben Partnerorganisationen in Osteuropa gemeldet haben, weiß die Stiftung derzeit nicht. Ursprünglich war von bis zu 1,5 Millionen Anspruchsberechtigten die Rede. Die Stiftung geht laut ihrem Sprecher Kai Hennig von bis zu 1,2 Millionen aus. Die Prüfung der Anträge erledigen die Partner in den Herkunftsländern in eigener Regie. Die deutsche Stiftung nimmt aber Stichproben, damit alles mit rechten Dingen zugeht und das Geld die richtigen Personen erreicht.

Sollte der Bundestag zum Beispiel im Juni die Rechtssicherheit feststellen, könnte die deutsche Stiftung sofort über die fünf Milliarden Mark verfügen, die der Bund eingezahlt hat. Die Wirtschaft müsste unmittelbar danach ihren Fünf-Milliarden-Anteil überweisen. Dann dürfte es nach Hennigs Worten nicht länger als zwei bis drei Wochen dauern, bis die erste Rate der Zahlungen an die ersten 70 000 ehemaligen Zwangsarbeiter - 10 000 je Partnerorganisation - in den osteuropäischen Partnerländern ist. Die Stiftungen dort sollen binnen sieben bis zehn Tagen das Geld weiter verteilen - was zum Beispiel in der Ukraine, wo nicht in jedem Ort eine Bankfiliale existiert, erst organisiert sein will.

Das Stiftungsgesetz sieht vor, dass die am schlimmsten gepeinigte Gruppe, die ehemaligen Zwangsarbeiter in Konzentrationslagern oder Haft, bis zu 15 000 Mark bekommen soll; ehemalige Zwangsarbeiter in Fabriken können bis zu 5 000 Mark erhalten. Landarbeiter haben zwar keinen rechtlichen Anspruch, können aber nach Entscheidung der Partnerorganisationen ebenfalls 1 000 bis 2 000 Mark beziehen.

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