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Kultur: Opernstiftung: Bund setzt Berlin Pistole auf die Brust

In der Debatte um das Stiftungsgesetz „Oper in Berlin“, das zum 1. Januar 2004 verabschiedet werden soll und die drei Berliner Opernhäuser erstmals unter einem Dach vereint, hat Kultursenator Thomas Flierl (PDS) Rückendeckung von Kulturstaatsminsterin Christina Weiss (parteilos) erhalten.

In der Debatte um das Stiftungsgesetz „Oper in Berlin“, das zum 1. Januar 2004 verabschiedet werden soll und die drei Berliner Opernhäuser erstmals unter einem Dach vereint, hat Kultursenator Thomas Flierl (PDS) Rückendeckung von Kulturstaatsminsterin Christina Weiss (parteilos) erhalten. In einem dem Tagesspiegel vorliegenden Brief vom Freitag formulierte Weiss noch einmal die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen für einen neuen Hauptstadtkulturvertrag. Demnach gehen ab 2004, wie bereits bekannt, drei Berliner Institutionen in die Verantwortung des Bundes über: die Akademie der Künste, die Stiftung Deutsche Kinemathek sowie der Hamburger Bahnhof (im Rahmen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Damit erhöht sich das kulturpolitische Engagement des Bundes in Berlin „zusätzlich und dauerhaft“ um 22 Millionen Euro. Für Berlin ergibt sich daraus eine garantierte haushaltsentlastende Wirkung von 16,4 Millionen Euro.

Darüber hinaus wird sich der Bund einmalig mit einem Startkapital an den Gründungskosten der Opernstiftung beteiligen. Dieses Engagement, so Weiss, sei ausdrücklich als „Hilfe zur Selbsthilfe“ bei den „notwendigen und von mir unterstützten Strukturreformen der Berliner Bühnenlandschaft zu verstehen“. Die Kulturstaatsminsterin legte die Reformziele wie folgt dar:

„Die Berliner Opern werden als wirtschaftlich eigenständige und künstlerisch autonome GmbHs unter dem Dach einer Stiftung als staatsferner Trägerin geführt.

Die Stiftung ,Oper in Berlin’ startet wie geplant ohne Altschulden.

Die genannten Häuser sollen moderne Betriebsstrukturen entwickeln. Auf diese Weise wird ein Modell geschaffen, das beispielgebend auch für andere Bundesländer und Kommunen ist.

Der Stiftungsrat und die Aufsichtsräte werden möglichst staatsfern und mit Experten und Multiplikatoren besetzt.

Die Opernhäuser erhalten zeitgemäße Tarifregelungen, die den spezifischen Bedingungen eines Bühnenbetriebes Rechnung tragen.

Die Planungssicherheit über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ist verbindlich festzulegen.

Die Bühnen selbst müssen die Verantwortung für Erfolg und Misserfolg tragen. Querfinanzierungen sind unbedingt auszuschließen.“

Bei einem Bruch dieser Vereinbarungen, so fährt Christina Weiss in ihrem Schreiben fort, behalte es sich der Bund vor, sein Berliner Engagement „in wesentlichen Punkten“ zu überdenken. Man erwarte, dass Berlin die finanziellen und strukturellen Anstrengungen zur Zukunftssicherung seiner Kulturlandschaft insgesamt nicht einschränke: „Diese Erwartung stützt sich auch auf die Absicht des Bundes, im Rahmen vertraglicher Regelungen sein im laufenden Hauptstadtkulturvertrag vereinbartes Engagement dauerhaft als Bundesaufgabe fortzuführen.“

Kultursenator Thomas Flierl zeigte sich im Gespräch mit dem Tagesspiegel über Christina Weiss’ Brief hoch erfreut. Dieser betone den aktuellen kulturpolitischen „Gleichklang“ zwischen Bund und Land. Flierl zeigte sich zuversichtlich, die im Blick auf das Stiftungsgesetz an Berlin gestellten Forderungen rechtzeitig erfüllen zu können. Die Entschuldung von Deutscher Oper und Komischer Oper sei zwar eine „knappe und harte“ Angelegenheit, mit Hilfe des eigens dafür angelegten Strukturfonds sowie der bereitgestellten Gründungskosten der Stiftung aber durchaus zu verwirklichen.

Die Frage nach der größtmöglichen Staatsferne des zu besetzenden Stiftungsrates, die in der letzten Sitzung des Kulturausschusses (siehe Tagesspiegel vom 30. September) für erregte Diskussionen gesorgt hatte, stuft der Kultursenator hingegen eher koalitionsintern als „heikel“ ein. Ob Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) nun Mitglied des Rates werde oder nicht, habe in erster Linie die SPD mit ihrer politischen Geschichte und Erfahrung zu vereinbaren. Für die Staatsoper Unter den Linden, deren Intendant Peter Mussbach an dem Gesetzentwurf massive Kritik geäußert hatte, sieht Flierl neben dem Stiftungsmodell „keine Alternative“. Die noch ausstehende parlamentarische Debatte gefährde die Realisierung der Opernstiftung in keiner Weise, so Flierl. Wohl gäbe es in einzelnen Punkten noch Diskussionsbedarf. Dieser würde allerdings nichts daran ändern, dass der Prozess zur Sicherung der Zukunft der drei Opernhäuser in Berlin „knirschend, aber erfolgreich“ angelaufen sei. Die Opposition geht schweren Zeiten entgegen. lem

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