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Kultur: Parteitag der FDP: Wie im Hinterzimmer: Internet-Verband scheitert am Parteienrecht

250 Mitglieder hat er schon, der schickste Landesverband der Freien Demokraten: FDP-LV-net, die Mitgliedervereinigung im Internet. Als die Liberalen die Neuerung vor einem Jahr aus der Taufe hoben, waren sie mächtig stolz auf ihre Modernität.

Von Robert Birnbaum

250 Mitglieder hat er schon, der schickste Landesverband der Freien Demokraten: FDP-LV-net, die Mitgliedervereinigung im Internet. Als die Liberalen die Neuerung vor einem Jahr aus der Taufe hoben, waren sie mächtig stolz auf ihre Modernität. Inzwischen ist der Stolz einer gewissen Säuernis gewichen. Denn der Versuch, den virtuellen Landesverband beim Düsseldorfer Parteitag nun auch formell in die Riege der anderen 16 Verbände einzureihen, scheiterte am Parteienrecht.

Das schreibt das Wohnsitzprinzip fest: Wer in einer Partei aktiv werden, Kandidaten aufstellen oder sich selbst aufstellen lassen will, muss das im Ortsverband seines Wohnorts tun. Dahinter steckt der Gedanke, dass vagabundierende Mitgliedschaften leicht die Regeln der innerparteilichen Demokratie aushebeln könnten; aber auch die rein praktische Forderung, dass Abstimmungen und Wahlen an einem für alle erreichbaren Ort stattfinden.

Die Argumentation der freidemokratischen Internetties, ihr Treffpunkt sei zwar virtuell, aber darum nicht minder real als eine Gasthaushinterstube, verfing bei den gestrengen Satzungsjuristen nicht. So sind die 250 FDP-Netizens nun erst mal den "bundesunmittelbaren Mitgliedern" des Bundesverbands zugewiesen worden. Die jedoch sind Mitglieder minderen Rechts: Ohne Wahl- und Stimmrechte. Wer in der FDP etwas werden und etwas bewegen will, ist auf die konventionelle Mitgliedschaft angewiesen. Via Internet wird die FDP also bis auf weiteres jedenfalls nicht größer.

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