Kultur: Projektförderung für Tanz und Theater
Berliner Theater und (Tanz-)Theatergruppen, die privatwirtschaftlich organisiert sind, können ab sofort für das Förderjahr 1999 Anträge auf Projektförderung stellen.Dies teilt die Berliner Senatskulturverwaltung mit.
Berliner Theater und (Tanz-)Theatergruppen, die privatwirtschaftlich organisiert sind, können ab sofort für das Förderjahr 1999 Anträge auf Projektförderung stellen.Dies teilt die Berliner Senatskulturverwaltung mit.Im einzelnen handelt es sich um drei Zuschuß-Arten: Basisförderung (Projektzuschüsse für die eigene Spielstätte über einen 2-jährigen Förderzeitraum), Einzelprojektförderung (für Neuinszenierungen, Wiederaufnahmen und Weiterentwicklung von Stücken) sowie Spielstättenförderung (Betriebszuschüsse für Spielstätten - maximal zwei Jahre).Die Antragsformulare müssen bis zum 24.Juli (Basisförderung) bzw.15.September (Einzelprojekt- und Spielstättenförderung) eingereicht werden.Informationen: Senatsverwaltung für Kultur, ReferatIV E, Tel.: 030/28525-751 und 752.
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