zum Hauptinhalt
Der Anwalt und Kunstförderer Peter Raue

© Doris Spiekermann-Klaas

Reaktionen auf den Münchner Kunstfund: „Die Bilder sollten ins Internet gestellt werden“

Der Berliner Anwalt und Kunstexperte Peter Raue fordert die Veröffentlichung des Münchner Kunstfundes. Nur so, sagt er, können Eigentumsrechte geltend gemacht werden. Und er regt an, wie der Staat sich mit dem Besitzer der 1400 von den Behörden beschlagnahmten Werke einigen könnte.

Peter Raue, 72, lebt als Rechtsanwalt und Kunstförderer in Berlin. Er war lange Vorsitzender des Vereins der Freunde der Nationalgalerie und brachte die MoMA-Ausstellung nach Berlin. Als Jurist befasst er sich seit Jahren mit Restitutionsfällen. Zur Zeit ist er im Streit um Suhrkamp einer der Verlagsanwälte.

Herr Raue, Sie üben scharfe Kritik an der „Geheimhaltung“ der Augsburger Staatsanwaltschaft, die den in der Wohnung des Kunsthändlersohns Gurlitt sichergestellten Kunstfund nicht öffentlich zugänglich machen will. Was erbost Sie daran?

Dass man die Bilder im Prinzip öffentlich zeigen kann, hat die merkwürdige Pressekonferenz am Dienstagmorgen ja bewiesen, bei der exemplarisch Fotos einiger Werke an die Wand gebeamt wurden. Zu sagen, man wolle mit dem Nichtzeigen die Rechte möglicher Eigentümer schützen, ist geradezu dreist. Wer die Herkunft von über 1400 Bildern selber recherchieren will, braucht bei optimistisch geschätzten zehn Tagen pro Werk 40 Jahre. Das muss man mir erst mal erklären, wie man Kunstwerke, von deren Existenz man bislang nichts wusste, ihren Eigentümern zuordnen kann, ohne sie öffentlich zu machen! Nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes gibt es eine Informationspflicht der öffentlichen Hand. Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, was sich in dem Konvolut befindet. Hinzu kommt das Washingtoner Abkommen von 1998: Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, alles zu tun, um den jüdischen Familien das Auffinden ihres Eigentums zu ermöglichen.

Betrifft das Abkommen nicht nur die staatlichen Museen, die freiwillig Provenienzforschung betreiben und restituieren?
Das stimmt, aber wenn ein Bild aus Privatbesitz auf den Markt kommt, das möglicherweise aus jüdischem Eigentum stammt, rührt kein Galerist, kein Auktionator der Welt es an. Ein solches „befangenes Bild“ taugt nicht zur Handelsware, deshalb wird mehr und mehr von Privateigentümern restituiert. Ich bin oft mit solchen Fällen betraut, man sucht dann gemeinsam eine Lösung, die just and fair ist, wie es im Washingtoner Abkommen heißt. So wurde es auch beim Beckmann-Bild „Löwenbändiger“ gehandhabt: Cornelius Gurlitt hat es versteigert, die Erben des ursprünglichen Besitzers Alfred Flechtheim erhielten einen Teil des Erlöses.

Was schlagen Sie jetzt vor, eine Ausstellung des Gurlitt-Konvoluts?
Sinnvoller wäre es, die Bilder ins Internet zu stellen, warum nicht im „Lost Art“-Register? Mit der Aufforderung, die Berechtigten mögen sich melden. Nur dann besteht die Chance, dass sich zum Beispiel auch die Eigentümer des am Dienstag gezeigten, überwältigend schönen mutmaßlichen Matisse-Bildes melden. Vielleicht heißt es dann von Familie Winterstein aus Ohio: Das Bild hing bei uns in Berlin in der Klopstockstraße. Dann kann zugeordnet und verhandelt werden. Auch Galerien und Museen könnten sich melden, wenn Werke aus ihrem Besitz auftauchen, die von den Nationalsozialisten als „entartete Kunst“ enteignet wurden. Ich denke, es gibt auch eine Rückgabepflicht an die staatlichen Museen. Auch wenn das nicht die herrschende Meinung ist.

Aber noch gehören die Bilder ja Cornelius Gurlitt. Sein Vater, der Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, hat sie schließlich nach damaligem Recht erworben, oder sie wurden ihm vom NS-Staat übereignet.
Den aktuellen Berichten zufolge stellt er offenbar keine Ansprüche auf Rückgabe der beschlagnahmten Werke. Vielleicht könnte man eine Vereinbarung mit ihm treffen: Er überlässt die Werke dem Staat und geht dafür straffrei aus. Das würde die Rückgabe an berechtigte jüdische Familien oder Museen erheblich vereinfachen. Die Frage ist, inwiefern das konfiszierte Konvolut ihm tatsächlich gehört. Zwar haben die Alliierten nach dem Krieg das NS-Gesetz zur Beschlagnahme von jüdischem Besitz nicht aufgehoben, sie wollten keine komplizierte Rückabwicklung. Nach heutigem Recht ist es aber verfassungswidrig. Außerdem ist davon auszugehen, dass dem Kunsthändler Hildebrand Gurlitt viele Bilder als Kommissionsware überantwortet wurden. Er konnte damit dealen, um zum Beispiel im Tausch einen Spitzweg für Hitlers Linzer Museum zu erwerben. Vermutlich hat er viele Werke einfach unterschlagen. Wie anders lässt sich erklären, dass es so viele Bilder sind.

Sind solche Straftaten nicht verjährt?
Ja, aber meines Erachtens greift der Einwand nicht bei zivilrechtlichen Ansprüchen (der jüdischen Familien und der deutschen Museen), da die Werke beim „Dieb“ geltend gemacht werden können. Das heißt, wenn Gurlitt die Bilder weiterverkauft hat, kann der jetzige Eigentümer nicht mehr belangt werden. Bei dem Dieb selbst oder seinem Rechtsnachfolger sieht das möglicherweise anders aus.

Muss mit dem Münchner Fund die Kunstgeschichte umgeschrieben werden, wie es hier und da heißt?
Nein, die Kunst des 20. Jahrhunderts ist weitgehend erforscht, auch über die Geschichte der „entarteten Kunst“ wissen wir das Meiste. Es wird Ergänzungen geben, neue Details. Trotzdem handelt es sich um eine Sensation. Kaum auszudenken, wenn noch mehr Bilder von der Qualität der „Sitzenden mit Fächer“ gefunden werden, des mutmaßlichen Matisse. Es ist, wie wenn man noch eine Nofretete ausgegraben hätte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false