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Kultur: "Recht auf Stiftung" künftig im Gesetz

Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin begrüßte gestern weitere Vorschläge zur Änderung des Stiftungsrechts. Ein von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Stiftungsrecht vorgelegte Bericht sieht vor, die zivilrechtliche Situation des Stifters zu verbessern.

Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin begrüßte gestern weitere Vorschläge zur Änderung des Stiftungsrechts. Ein von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Stiftungsrecht vorgelegte Bericht sieht vor, die zivilrechtliche Situation des Stifters zu verbessern. In Zukunft solle es ein im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenes "Recht auf Stiftung" geben, im Gesetz soll daher künftig nicht mehr von "Genehmigung" einer Stiftung, sondern von "Anerkennung" die Rede sein. Darüberhinaus sollen auch die formalen Anforderungen für die Gründung einer Stiftung reduziert werden.

Nida-Rümelin erhofft sich dadurch eine weitere Stärkung des privaten Engagements für die Kultur. Er nannte es ein "Missverhältnis", dass der Staat jährlich knapp 20 Milliarden Mark jährlich für die Kultur aufwende, private Seiten jedoch lediglich eine Milliarde. Es gelte, so Nida Rümelin, den Schub nach der bereits erfolgten Reform des Stiftungssteuerrechts "den Schub weiter zu verstärken". Eine Gesetzesvorlage soll noch in dieser Legislaturperiode vorliegen.

mos

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