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Rechtsstreit: Gezerre um "Karat"

Im Streit um den Namen der ostdeutschen Kultband Karat hat das Landgericht Berlin den Verfahrensbeteiligten "dringend" eine Einigung empfohlen. Nach dem Tod des Bandgründers hatte seine Witwe die Namensrechte beansprucht.

Berlin - Der Vorsitzende Richter Peter Scholz legte den streitenden Parteien in der mündlichen Verhandlung nahe, "eine menschlich vernünftige Lösung" zu finden. Seiner Ansicht nach ist die Band auch nach Auflösung der GbR "weiterhin nach außen als Unternehmen Karat" aufgetreten. "Wir meinen, dass der Name allen zusteht und nicht nur einer einzelnen Person", sagte der Richter.

Nach 30-jähriger Bühnenpräsenz mussten die Musiker von Karat, dessen neuer Leadsänger Dreilichs Sohn Claudius ist, seit Januar 2006 unter dem Namen "K...!" auftreten. Karat-Sänger Herbert Dreilich war im Dezember 2004 im Alter von 62 Jahren an Krebs gestorben. Ohne Wissen der Bandmitglieder hatte er sich bereits 1998 den Namen Karat schützen lassen. Nach seinem Tod hatte seine Witwe die Rechte an dem Markenzeichen beansprucht und den Musikern die Verwendung des Namens untersagt.

"Er hätte einen Wutanfall bekommen"

Zur Verhandlung am Dienstag waren alle sechs Musiker der Band erschienen. Der 36-jährige Claudius Dreilich sagte: "Es trifft mich schon, wie mein Vater jetzt dargestellt wird." Aber die Weichen seien jetzt "in die richtige Richtung gestellt".

Der 59-jährige Schlagzeuger Michael Schwandt, der seit 30 Jahren der Rockgruppe angehört, sagte, er sei "guter Hoffnung", dass die Band wieder unter dem vertrauten Namen Karat auftreten werde. Herbert Dreilich hätte das "nie und nimmer zugelassen. Er würde einen Wutanfall bekommen, wenn er das miterleben müsste", betonte der Musiker.

"Einfach unerträglich"

Mit dieser Meinung steht der Schlagzeuger nicht allein da. Auch Musikerkollege und Sänger Wolfgang Ziegler war zum Verfahren erschienen. Er findet diesen Streit "einfach unerträglich". "Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das gewollt hat", sagte er. Die Witwe beachte dabei nicht, dass der Streit "nicht nur der Band, sondern auch dem Ansehen Herberts" schade.

Die Anwälte der Witwe betonten am Dienstag, dass es ihrer Mandantin nicht nur um eine Auswertung der Leistung ihres verstorbenen Mannes gehe. Sie wolle nicht, dass der Name Karat "in irgendeiner Form verramscht werde".

Der Anwalt der Band erklärte dazu, dass man jederzeit über eine "wirtschaftliche Beteiligung" der Witwe reden könne. Voraussetzung sei nur, dass es keine künstlerische Einschränkung gebe.

"Wir haben immer gemeinsam entschieden"

"Ich zweifle nicht, dass Herbert den Namen nicht für sich, sondern für uns hat schützen lassen", sagt Schlagzeuger Michael Schwandt. "Wir haben immer gemeinsam entschieden." Die Band hatte erst 2002 von dem Markenschutz erfahren. Der Sänger habe ihnen aber nie das Gefühl gegeben, irgendeinen Vorteil aus den Namensrechten ziehen zu wollen.

Für den Fall, dass eine Einigung nicht zu Stande kommt, hat das Gericht für den 19. Juni einen Verkündungstermin im Landgericht Berlin anberaumt. Dann wird der Richter entscheiden, wie es in dem Namensstreit weiter geht. (tso/ddp)

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