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Pumuckl

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Rechtsstreit: Pumuckl-Zeichnerin erhält nachträglich Geld

Im Tauziehen um die Rechte an der Figur Pumuckl kann die ursprüngliche Zeichnerin, Barbara von Johnson, mit einer kräftigen Entschädigungszahlung von Seiten des Bayerischen Rundfunks rechnen.

Barbara von Johnson habe gegenüber dem Sender und einer Produktionsfirma Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung der von ihr gezeichneten Figur, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München in zweiter Instanz. Über die Höhe wird in einem eigenen Verfahren entschieden. Zugleich untersagte das Gericht die Ausstrahlung aller Ausschnitte des Films "Meister Eder und sein Pumuckl" und der Kindersendung "Pumuckl-TV", die den Kobold zeigen, ohne Zustimmung Johnsons. Revision wurde nicht zugelassen.

Mit seinem Urteil folgte das OLG weitgehend dem Vorurteil des Landgerichts München I vom September vergangenen Jahres. Der Sender und die Produktionsfirma hatten dagegen jedoch Berufung eingelegt.

BR muss Pumuckl-Verwertung belegen

BR und Produktionsfirma müssen nun Auskunft über den Umfang der Verwertung der beanstandeten Produktionen geben. Dies betrifft im Falle der Produktionsfirma auch den Kinofilm "Pumuckl und der blaue Klabauter". Die Auskunftspflicht umfasst auch die Verwertung durch Lizenzvergaben oder Merchandising.

Barbara von Johnson hatte als 20-Jährige im Auftrag der Pumuckl-Autorin Ellis Kaut dem rothaarigen Wicht seine unverwechselbare Gestalt mit den abstehenden Ohren und den übergroßen Händen und Füßen verliehen. Später ließ Kaut die Figur von ihrem Schwiegersohn zeichnen. Erst damals begann so richtig der Siegeszug des Pumuckls auf Leinwand, Bildschirm und inzwischen auch im Internet.

Johnson klagte auf Nachbesserung ihrer Pauschalvergütungen und Unterlassung der nicht ausdrücklich von ihr genehmigten Nutzung des Kobolds. Das Landgericht gab ihr in vollem Umfang Recht, das OLG machte nur geringe Abstriche bei "nicht hinreichend konkretisierten Klagepunkten". Am Umfang der früher nicht von ihr genehmigten Nutzung wird sich der finanzielle Nachschlag für die Zeichnerin bemessen. (jvo/dpa)

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