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Kultur: Rechtsstreit: Wirklich böse Onkels

Die Rockband "Böhse Onkelz" darf weiterhin mit Rechtsradikalismus in Verbindung gebracht werden. Das Berliner Kammergericht hat in einem Urteil vom Mittwoch entsprechende Bewertungen gebilligt.

Die Rockband "Böhse Onkelz" darf weiterhin mit Rechtsradikalismus in Verbindung gebracht werden. Das Berliner Kammergericht hat in einem Urteil vom Mittwoch entsprechende Bewertungen gebilligt. Der Streit hatte sich an einem Artikel des Stadtmagazins "Tip" (Ausgabe 17/2000) entzündet. Die Autorin Margitta Fahr schrieb in ihrem Artikel über Rechtsextremismus: "In der DDR wurde der Holocaust unter Rechten nicht in Frage gestellt, die ganz bösen Onkelz meinten sogar, es wären viel zu wenig vergast worden." Die Band sah sich verunglimpft und hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, die vom Landgericht Berlin im Dezember 2000 aufgehoben worden war. Mit der aktuellen Entscheidung des Kammergerichts wurde dieses Urteil bestätigt.

"Tip"-Anwalt Christian Schertz erklärte auf Anfrage, das Gericht sei der Argumentation gefolgt, wonach die Band aufgrund ihrer Vergangenheit es dulden müsse, dass der Begriff "böse Onkelz" als Synonym für Personen mit rechtem Gedankengut benutzt werde. Dies sei von der Pressefreiheit und als "erkennbar satirisches Wortspiel" auch von der Kunstfreiheit gedeckt. Zudem ist nach Schertz Aussage weiterhin ein Teil der "Böhse Onkelz"-Fans dem rechtsradikalen Lager zuzuordnen.

Die 1979 gegründeten "Böhsen Onkelz" füllen mit ihrem derben Stadionrock die größten Hallen. "Hells Angels" wurden als Sicherheitskräfte eingesetzt, die Bundesregierung nennt Konzerte der Band nach wie vor eine "rechtsextremischte Musikveranstaltung", auf denen es zu Straftaten wie Hitler-Gruß und Sieg-Heil-Rufe durch Fans komme. Die Gruppe bezeichnet ihre Vergangenheit mittlerweile als Jugendsünde und beteiligt sich an "Rock gegen Rechts"-Veranstaltungen. Künstler und Beobachter nehmen der Band den Wandel aber nicht ab.

Bereits im Mai 2001 hatte die "Tageszeitung" vor dem Berliner Landgericht Recht bekommen. Die "taz" hatte die "Böhsen Onkelz" als "berüchtigte, rechtsradikale Band" bezeichnet. Eine einstweilige Verfügung dagegen war vom Gericht aufgehoben worden. Die "taz" hatte argumentiert, ihre Beurteilung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

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