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Kultur: Rentenreform: Altersvorsorgen

Wie oft hat Sozialminister Walter Riester (SPD) diese zehn, zwölf Meter aus dem Saal der SPD-Bundestagsfraktion im Reichstagsgebäude vor die im Foyer aufgebauten Mikrofone wohl schon gemacht, um überraschende, neue Änderungen an seiner Rentenreform bekannt zu geben? Am Donnerstag, einen Tag vor der abschließenden Lesung der Reform im Bundestag, war es wieder einmal so weit.

Wie oft hat Sozialminister Walter Riester (SPD) diese zehn, zwölf Meter aus dem Saal der SPD-Bundestagsfraktion im Reichstagsgebäude vor die im Foyer aufgebauten Mikrofone wohl schon gemacht, um überraschende, neue Änderungen an seiner Rentenreform bekannt zu geben? Am Donnerstag, einen Tag vor der abschließenden Lesung der Reform im Bundestag, war es wieder einmal so weit.

"Ich möchte, dass bei der Gewerkschaft Klarheit ist", meinte der neben SPD-Fraktionschef Peter Struck nicht sonderlich glücklich wirkende Riester. In den 30 Minuten zuvor hatten die SPD-Abgeordneten diese Klarheit in einem Entschließungsantrag geschaffen, der Riesters Gesetz korrigiert, bevor es verabschiedet ist.

Klarheit worüber? Klarheit darüber, "dass wir bis 2030 deutlich über 67 Prozent" beim Niveau der gesetzlichen Rente liegen, berichtete Riester. Dazu haben SPD-Fraktion und Gewerkschaften den Sozialminister eigentlich schon Mitte Dezember vergangenen Jahres gezwungen. Schon damals stand Riester mit versteinertem Gesicht neben Struck und verkündete Neuigkeiten, die ihm andere nahe gelegt hatten. "Wir werden sicherstellen, dass wir ein Rentenniveau von 67 Prozent halten", kündigte Riester damals an. Warum also jetzt, einen Tag bevor die Reform von der rot-grünen Koalition beschlossen werden sollte, die Aufregung, eine überraschende Sondersitzung der SPD-Bundestagsfraktion und eine Klarstellung?

IG Metall-Chef Klaus Zwickel hat diese Turbulenzen um die Rente ausgelöst. Seine Fachleute entdeckten am Mittwoch bei der Durchsicht des überarbeiteten Gesetzentwurfes etwas, das ihnen gar nicht gefiel. Im neuen Paragrafen 154 des Sozialgesetzbuches heißt es da: "Die Bundesregierung hat den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, wenn das Rentenniveau einen Wert von 64 vom Hundert unterschreitet". Im Klartext: Die Regierung muss handeln, wenn das Niveau unter 64 Prozent sinkt, nicht wenn es unter 67 Prozent sinkt. Ob der Hinweis von der Opposition kam oder die Gewerkschafter den Stein des Anstoßes allein entdeckten, dazu gab es am Freitag verschiedene Darstellungen.

Der Aufschrei Zwickels war vorbestimmt. Schließlich hatten die Gewerkschaften Riester und dem Kanzler die 67 Prozent gerade erst mühsam abgerungen. Noch in der Nacht rief der Gewerkschafter zornig bei Bundeskanzler Gerhard Schröder an. Das Wort Riesters reiche ihm nicht, solange im Gesetz die Zahl 64 stehen bleibt, meinte Zwickel dann später im Telefonat mit SPD-Fraktionschef Struck. Doch im Gesetzentwurf konnte die Koalition so schnell nichts mehr ändern, wenn die Reform wie geplant an diesem Freitag beschlossen werden sollte. Dazu reichten die Fristen nicht mehr. Die Blöße, das ganze Gesetz zu verschieben, konnte und wollte die Koalition sich aber nicht geben. Was tun? Vor die Wahl gestellt, kurz vor Toresschluss noch den Konflikt mit den Gewerkschaften zu riskieren oder ihnen den Wind aus den Segeln zu nehmen, entschieden sich die Strategen im Kanzleramt und die Spitze der SPD-Fraktion für letztes. Riester bekam also den Auftrag, sich Gedanken zu machen. In der Nacht arbeiteten seine Experten im Sozialministerium an einem Entschließungsantrag, den die Koalition nun gemeinsam mit dem Gesetz im Bundestag beschließen will. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die im Gesetz vorgesehene "Niveausicherungsklausel" von 64 auf 67 Prozent zu heben. Das Gesetz wird also später noch einmal geändert, und dann steht in der Reform auch schwarz auf weiß, was den Gewerkschaften versprochen wurde.

Der Rentenexperte der CDU/CSU-Fraktion, Andreas Storm, amüsierte sich kräftig über dieses Verfahren. "Das ist schon eine Leistung", sagte der 36-Jährige lachend. Auch viele der SPD-Abgeordneten, die zu der Sondersitzung der Fraktion zusammengetrommelt wurden, zeigten sich über Riesters neue Änderung nicht sonderlich amüsiert. "Natürlich hätte man die 67 Prozent gleich hineinschreiben müssen", schimpfte eine Sozialpolitikerin. Die Bürokraten, der Apparat des Sozialministeriums, hätten das verhindert, meint sie.

Und warum? Christdemokrat Storm hat da so einen Verdacht. Wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Frühsommer über die nachgelagerte Besteuerung der Renten entscheidet, gerät das Rentenniveau unter Druck. Dann seien die versprochenen 67 Prozent nicht zu halten. "Die Regierung wollte sich hier mit den 64 Prozent ein Hintertürchen aufhalten", spekuliert er. "Unsinn", weist Riester das zurück.

Das Rentenniveau ergebe sich aus der neuen Anpassungsformel, um die die Renten ab 2002 jährlich erhöht werden. "Und da liegen wir über 67 Prozent", bekräftigt Riester. Die "Niveausicherungsklausel" von 64 Prozent habe damit nichts zu tun. Sagt Riester. Und dann erklärt er, wie er den plötzlichen Aufstand der Gewerkschaften sieht: Ein Missverständnis sei das alles gewesen. Dafür war die Aufregung aber ziemlich groß.

Carsten Germis

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